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   AG Reutlingen, 01.08.2019 - 5 Cs 28 Js 5557/19   

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https://dejure.org/2019,49025
AG Reutlingen, 01.08.2019 - 5 Cs 28 Js 5557/19 (https://dejure.org/2019,49025)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 01.08.2019 - 5 Cs 28 Js 5557/19 (https://dejure.org/2019,49025)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 01. August 2019 - 5 Cs 28 Js 5557/19 (https://dejure.org/2019,49025)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Aufenthalt, Asylbewerber ohne Pass, Strafbefehlsanforderungen

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Bayreuth, 02.08.2018 - B 6 S 18.695

    Passbeschaffungspflicht

    Auszug aus AG Reutlingen, 01.08.2019 - 5 Cs 28 Js 5557/19
    Akzessorisch knüpft die Strafnorm an verschiedene unbestimmte Rechtsbegriffe und gebundene Ermessensfragen des Verwaltungsrechts an, die der Strafrichter und der sich kundig verteidigende oder verteidigte Angeklagte nachzuvollziehen hat, so zum Beispiel die Frage der "Zumutbarkeit der Passerlangung" (§ 48 AufenthG; hierzu beispielhaft: VG Bayreuth, Beschluss vom 02.08.2018, B 6 S 18.695) oder eines "Anspruches auf Erteilung eines Ausweisersatzes" oder einer Duldung nach § 60 a AufenthG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2018 - 18 B 110/18

    Bedeutung der Verletzung von Mitwirkungspflichten i.R.v. § 60a Abs. 2 S. 4

    Auszug aus AG Reutlingen, 01.08.2019 - 5 Cs 28 Js 5557/19
    Dabei mag es ausländerrechtlich besehen nicht generell die Aufgabe der Ausländerbehörde, sondern des Ausländers sein, sich gegebenenfalls die dafür erforderlichen finanziellen Mittel auf der Grundlage etwa von § 6 AsylbLG zu beschaffen (so: OVG NRW, Beschluss vom 23.04.2018, 18 B 110/18).
  • LG Dresden, 20.12.1995 - 3 Qs 116/95
    Auszug aus AG Reutlingen, 01.08.2019 - 5 Cs 28 Js 5557/19
    Gerade weil es sich im Kern um ein Unterlassungsdelikt handelt, reicht die bloße Benennung eines Zeitraumes nicht (hierzu: Renner, AusländerR, 9. Aufl., § 95 Rn. 13; LG Dresden, NStZ-RR 1996, 208).
  • VG Stuttgart, 30.07.2019 - A 2 K 10717/17

    Verfolgung von APRC-Funktionären in Gambia

    Auszug aus AG Reutlingen, 01.08.2019 - 5 Cs 28 Js 5557/19
    Zumindest im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen einer Duldung kommt es zu einer Durchbrechung der Akzessorietät, sodass ein Strafgericht selbstständig zu prüfen hat, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung zur Tatzeit gegeben waren (vgl.: BeckOK, AuslR/Hohoff, AufenthG, § 95 Rn. 17 ff.; beispielhaft für den Prüfungsumfang betreffend Gambia: VG Stuttgart Urt. v. 30.7.2019 - 2 K 10717/17, BeckRS 2019, 17918).
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