Rechtsprechung
   AG Reutlingen, 03.07.2020 - 5 OWi 26 Js 13211/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20123
AG Reutlingen, 03.07.2020 - 5 OWi 26 Js 13211/20 (https://dejure.org/2020,20123)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 03.07.2020 - 5 OWi 26 Js 13211/20 (https://dejure.org/2020,20123)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - 5 OWi 26 Js 13211/20 (https://dejure.org/2020,20123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,20123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Corona-Verordnung, Aufenthalt, Zusammensein mehrere Personen, Mindestabstand

  • RA Kotz

    Zusammensein von mehreren Personen - Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 S 1 CoronaVV BW vom 17.04.2020, § 3 Abs 1 S 2 CoronaVV BW vom 17.04.2020, § 28 Abs 1 S 1 IfSG vom 09.04.2020, § 32 IfSG vom 09.04.2020, § 73 Abs 1a Nr 24 IfSG vom 09.04.2020
    Bußgeldverhängung in Baden-Württemberg wegen einer "Ansammlung" während der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona-Verordnung: Verbotener gemeinsamer "Aufenthalt” und Unterschreitung Mindestabstand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Verordnung: Bußgeld bei Unterschreitung des Mindestabstands? - Corona-Virus

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verteidigung gegen Corona-Bußgeld - Verstoß gegen Abstandspflicht

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2020 - 1 S 1046/20

    § 3 Abs. 1 und 2 CoronaVO voraussichtlich rechtmäßig

    Auszug aus AG Reutlingen, 03.07.2020 - 5 OWi 26 Js 13211/20
    Lediglich anzumerken ist, dass die Verordnung, in jedem Falle die Vorschrift des § 3, trotz des vorliegend festgestellten Mangels bei der Rechtsanwendung durch die Verwaltungsbehörde, wegen der möglichen (verfassungs-)konkretisierenden Auslegung durch die Gerichte, insgesamt im Hinblick auf die Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz und den Bestimmtheitsgrundsatz keinen durchgreifenden Bedenken begegnet (hierzu, zur Fassung vom 17.03.2020: VGH Mannheim BeschL v. 23.4.2020 - 1 S 1046/20, BeckRS 2020, 8068).
  • AG Ludwigsburg, 29.01.2021 - 7 OWi 170 Js 112950/20

    § 3 CoronaVO BW verfassungswidrig - Freispruch im OWi-Verfahren

    Mit dem AG Reutlingen (Urt. v. 3.7.20 - 5 OWi 26 Js 13211/20 - juris) ist davon auszugehen, dass ohnehin nur dann ein Verstoß gegen die Vorschrift gegeben sein kann, wenn der Mindestabstand von 1, 5 Metern unterschritten wird.
  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 4 RBs 446/20

    "Ansammlungsverbot" gemäß CoronaSchVO NRW rechtsgültig

    Zwar ist es aus Sicht des Senats nicht geboten, das Vorliegen einer verbotenen Ansammlung i.S.d. § 12 Abs. 1 CoronaSchVO NRW an die kumulative Tatbestandsvoraussetzung der tatsächlichen Unterschreitung eines Mindestabstandes von 1, 50 Meter zu knüpfen (bejahend AG Reutlingen, Urteil vom 03.07.2020 - 5 OWi 26 Js 12311/20 -, COVuR 2020, 611 für §§ 3 bzw. 9 Corona-VO BW; vgl. auch Merz, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2021 - 2 Rb 34 Ss 2/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Auch unter dem Gesichtspunkt der an eine Norm zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen (dazu OLG Oldenburg NdsRpfl 2021, 66) ist es nach Auffassung des Senats geboten, zur Bestimmung des Maßes der räumlichen Komponente auf die in § 3 Abs. 1 Satz 2 Corona-VO getroffene Bestimmung zurückzugreifen, der die wissenschaftliche Erkenntnis zugrunde liegt, dass das Übertragungsrisiko bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1, 5 Metern minimiert ist (ebenso AG Reutlingen COVuR 2020, 611; vgl. auch OLG Koblenz a.a.O.).
  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 4 RBs 3/21

    "Ansammlungsverbot" gemäß CoronaSchVO NRW rechtsgültig

    Zwar ist es aus Sicht des Senats nicht geboten, das Vorliegen einer verbotenen Ansammlung i.S.d. § 12 Abs. 1 CoronaSchVO NRW an die kumulative Tatbestandsvoraussetzung der tatsächlichen Unterschreitung eines Mindestabstandes von 1, 50 Meter zu knüpfen (bejahend AG Reutlingen, Urteil vom 03.07.2020 - 5 OWi 26 Js 12311/20 -, COVuR 2020, 611 für §§ 3 bzw. 9 Corona-VO BW; vgl. auch Merz, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2021 - 2 Rb 34 Ss 1/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Auch unter dem Gesichtspunkt der an eine Norm zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen (dazu OLG Oldenburg NdsRpfl 2021, 66) ist es nach Auffassung des Senats geboten, zur Bestimmung des Maßes der räumlichen Komponente auf die in § 3 Abs. 1 Satz 2 Corona-VO getroffene Bestimmung zurückzugreifen, der die wissenschaftliche Erkenntnis zugrunde liegt, dass das Übertragungsrisiko bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1, 5 Metern minimiert ist (ebenso AG Reutlingen COVuR 2020, 611).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2021 - 2 Rb 34 Ss 198/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Auch unter dem Gesichtspunkt der an eine Norm zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen (dazu OLG Oldenburg NdsRpfl 2021, 66) ist es nach Auffassung des Senats geboten, zur Bestimmung des Maßes der räumlichen Komponente auf die in § 3 Abs. 1 Satz 2 Corona-VO getroffene Bestimmung zurückzugreifen, der die wissenschaftliche Erkenntnis zugrunde liegt, dass das Übertragungsrisiko bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 1, 5 Metern minimiert ist (ebenso AG Reutlingen COVuR 2020, 611).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2021 - 4 Rb 24 Ss 7/21

    Schutzmaßnahmen gegen Coronavirus in Baden-Württemberg: Verfassungsmäßigkeit der

    Daher setzt ein bußgeldbewehrter Verstoß gegen § 9 Nr. 1, § 3 Abs. 1 CoronaVO immer auch eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1, 5 Metern voraus (ebenso OLG Karlsruhe, aaO, juris Rn. 38; AG Reutlingen, Urteil vom 5. Juli 2020 - 5 OWi 26 Js 13211/20, juris Rn. 10).
  • OLG Oldenburg, 15.03.2021 - 2 Ss OWi 68/21

    Rechtmäßigkeit der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7.April 2020;

    Zwar ist es aus Sicht des Senats nicht geboten, das Vorliegen einer verbotenen Ansammlung i.S.d. § 12 Abs. 1 CoronaSchVO NRW an die kumulative Tatbestandsvoraussetzung der tatsächlichen Unterschreitung eines Mindestabstandes von 1, 50 Meter zu knüpfen (bejahend AG Reutlingen, Urteil vom 03.07.2020 - 5 OWi 26 Js 12311/20 -, COVuR 2020, 611 für §§ 3 bzw. 9 Corona-VO BW; vgl. auch Merz, a.a.O.).
  • AG Coburg, 10.06.2021 - 5 OWi 109 Js 280/21

    Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf öffentlichen Plätzen in

    Ein gemeinsames Aufhalten im öffentlichen Raum setzt einerseits voraus, dass die beteiligten Personen untereinander unter Verstoß gegen das allgemeine Abstandsgebot nach § 1 der 8. BayIfSMV einen Mindestabstand von 1, 5 Metern nicht nur kurzfristig unterschreiten (vgl. zu den in den Bundesländern anlässlich der sog. Corona-Pandemie verhängten Kontaktbeschränkungen z. B. OLG Stuttgart, Beschluss v. 21.04.2021, Az: 4 Rb 24 Ss 7/21; AG Reutlingen, Urteil vom 03.07.2020, Az: 5 OWi 26 Js 13211/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht