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   AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16   

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https://dejure.org/2016,42876
AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16 (https://dejure.org/2016,42876)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 13.09.2016 - 111 M 2258/16 (https://dejure.org/2016,42876)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 13. September 2016 - 111 M 2258/16 (https://dejure.org/2016,42876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Angabe der Höhe einer Rentenanwartschaft im Vermögensverzeichnis im Rahmen eines Zwangsvollstreckungverfahrens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Vermögenauskunft in der Zwangsvollstreckung: Pflicht zur Angabe der Höhe einer Rentenanwartschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Stade, 01.10.2015 - 7 T 137/15
    Auszug aus AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16
    Dies liegt auch im Interesse des Schuldners, weil er die erforderlichen Auskünfte leicht anhand seiner Rentenbescheide erteilen und so sinnlose Vollstreckungsversuche der Gläubigerin verhindern kann, die ihn mit weiteren Kosten belasten würden." (LG Stade, Beschluss vom 01. Oktober 2015 - 7 T 137/15 -, JurBüro 2016, 48).
  • LG Kiel, 16.04.1998 - 4 T 43/98
    Auszug aus AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16
    Die weiteren von der Gläubigerin zitierten Entscheidungen betreffen nicht die hier zugrunde liegende Fallkonstellation einer zukünftigen Anwartschaft, sondern die Bezeichnung des Versorgungsträgers (AG Albstadt, Beschluß vom 30. Mai 2007 - JurBüro 2007, 500; LG Kiel, Beschluß vom 16. April 1998 - 4 T 43/98 - JurBüro 1998, 606) oder Angaben zu den Einkommen von Unterhaltsverpflichteten (BGH, Beschluß vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 297/03 - NJW 2004, 2979).
  • AG Albstadt, 30.05.2007 - 7 M 742/07

    Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bezüglich

    Auszug aus AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16
    Die weiteren von der Gläubigerin zitierten Entscheidungen betreffen nicht die hier zugrunde liegende Fallkonstellation einer zukünftigen Anwartschaft, sondern die Bezeichnung des Versorgungsträgers (AG Albstadt, Beschluß vom 30. Mai 2007 - JurBüro 2007, 500; LG Kiel, Beschluß vom 16. April 1998 - 4 T 43/98 - JurBüro 1998, 606) oder Angaben zu den Einkommen von Unterhaltsverpflichteten (BGH, Beschluß vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 297/03 - NJW 2004, 2979).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 224/03

    Angabe des Nettoeinkommens des Ehepartners im Vermögensverzeichnis

    Auszug aus AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16
    Zu nennen sind neben Namen und Anschrift des Drittschuldners vor allem auch die Höhe der Forderung (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 224/03 -, NJW 2004, 2452).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 297/03

    Umfang der Angaben in der eidesstattlichen Versicherung; Beteiligung des

    Auszug aus AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16
    Die weiteren von der Gläubigerin zitierten Entscheidungen betreffen nicht die hier zugrunde liegende Fallkonstellation einer zukünftigen Anwartschaft, sondern die Bezeichnung des Versorgungsträgers (AG Albstadt, Beschluß vom 30. Mai 2007 - JurBüro 2007, 500; LG Kiel, Beschluß vom 16. April 1998 - 4 T 43/98 - JurBüro 1998, 606) oder Angaben zu den Einkommen von Unterhaltsverpflichteten (BGH, Beschluß vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 297/03 - NJW 2004, 2979).
  • LG Oldenburg, 19.04.2016 - 6 T 177/16

    Anweisung des Gerichtsvollziehers zur Ladung des Schuldners zur Nachbesserung

    Auszug aus AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16
    Das Landgericht Oldenburg hat sich dem im Beschluß vom 19. April 2016 angeschlossen (6 T 177/16 - n. v.).
  • BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15

    Kein Pfändungsschutz für auf Weisung des Schuldners auf ein Konto eines Dritten

    Auszug aus AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16
    Dies liegt auch im Interesse des Schuldners, weil er die erforderlichen Auskünfte leicht anhand seiner Rentenbescheide erteilen und so sinnlose Vollstreckungsversuche der Gläubigerin verhindern kann, die ihn mit weiteren Kosten belasten würden." (LG Stade, Beschluss vom 01. Oktober 2015 - 7 T 137/15 -, JurBüro 2016, 48).
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