Rechtsprechung
   AG Reutlingen, 18.08.2021 - 5 UR II 7/21 L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,33881
AG Reutlingen, 18.08.2021 - 5 UR II 7/21 L (https://dejure.org/2021,33881)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 18.08.2021 - 5 UR II 7/21 L (https://dejure.org/2021,33881)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 18. August 2021 - 5 UR II 7/21 L (https://dejure.org/2021,33881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,33881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus AG Reutlingen, 18.08.2021 - 5 UR II 7/21
    Das Strafgericht mag dann, ausgehend von der Schwere der angeklagten Tat, im Blick auf die präventiv-polizeiliche Maßnahme, abwägend zu bedenken haben, dass ein Verwertungsverbot dort naheliegt, wenn die Maßnahme grob rechtswidrig oder evident rechtswidrig war (hierzu: BVerfG, Beschl. v. 24.1.2012 - 1 BvR 1299/05, Rn. 123; zur Zweckänderung im Strafverfahrensrecht selber: BGH, Urt. v. 27.11.2008 - 3 StR 342/08, Rn. 13).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

    Auszug aus AG Reutlingen, 18.08.2021 - 5 UR II 7/21
    Der Gesetzgeber muss wohl, da Art. 13 GG neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen ist, auch in diesen Schutzbereichen nach dem Bild einer Doppeltür (hierzu: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 2020, 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13) sowohl landesrechtlich für den Einsatz des technischen Mittels Bodycam als auch bundesrechtlich für die Verwendung dieser Daten im Strafprozess jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen.
  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 342/08

    Überwachung der Telekommunikation; Zufallsfund; Fernmeldegeheimnis (Eingriff;

    Auszug aus AG Reutlingen, 18.08.2021 - 5 UR II 7/21
    Das Strafgericht mag dann, ausgehend von der Schwere der angeklagten Tat, im Blick auf die präventiv-polizeiliche Maßnahme, abwägend zu bedenken haben, dass ein Verwertungsverbot dort naheliegt, wenn die Maßnahme grob rechtswidrig oder evident rechtswidrig war (hierzu: BVerfG, Beschl. v. 24.1.2012 - 1 BvR 1299/05, Rn. 123; zur Zweckänderung im Strafverfahrensrecht selber: BGH, Urt. v. 27.11.2008 - 3 StR 342/08, Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 10 C 09.2122

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Abgrenzung zwischen Maßnahmen der

    Auszug aus AG Reutlingen, 18.08.2021 - 5 UR II 7/21
    In diesen Fällen scheidet regelmäßig eine so genannte doppelfunktionale Maßnahme aus, die "auch" präventiv-polizeilichen Charakter hat oder zumindest haben kann (hierzu: VGH München Beschl. v. 5.11.2009 - 10 C 09.2122, BeckRS 2009, 41748, m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2018 - 5 StR 17/18

    Widerspruchserfordernis bei der Rüge unzulässiger Verwertung von

    Auszug aus AG Reutlingen, 18.08.2021 - 5 UR II 7/21
    Erst dort wird bei der Prüfung eines Verwertungsverbotes (im Falle der festgestellten Rechtswidrigkeit freilich von Amts wegen; hierzu: BGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 5 StR 17/18) zu bedenken sein, dass die Rechtswidrigkeit der Maßnahme nach polizeirechtlicher Prüfung (rechtskräftig) festgestellt ist, mit der Wirkung, dass der Verwaltungsrechtsweg gegen die Maßnahme ausgeschlossen ist, § 132 Abs. 3 PolG-BW.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht