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AG Rheda-Wiedenbrück, 11.03.2004 - 4 C 180/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 Abs. 2 § 823 Abs. 1
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus AG Rheda-Wiedenbrück, 11.03.2004 - 4 C 180/03
Die nach § 286 ZPO danach erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH in NJW 2003, Seite 1116 ff.). - LG Kempten, 30.09.1999 - 3 S 1209/99
Voraussetzungen für den Betrieb eines Fahrzeugs im Sinne des …
Auszug aus AG Rheda-Wiedenbrück, 11.03.2004 - 4 C 180/03
Schon zuvor hatte das Landgericht München I in einem Urteil vom 21.10.1999, veröffentlicht in DAR 2000, Seite 167 ff, dargelegt, dass hinsichtlich einer Harmlosigkeitsgrenze allein unter den Gutachtern der Stadt München verschiedene Auffassungen bestehen.