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   AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16   

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https://dejure.org/2021,12526
AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16 (https://dejure.org/2021,12526)
AG Rheinbach, Entscheidung vom 24.03.2021 - 26 C 193/16 (https://dejure.org/2021,12526)
AG Rheinbach, Entscheidung vom 24. März 2021 - 26 C 193/16 (https://dejure.org/2021,12526)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Auszug aus AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16
    Der Feststellungsantrag bezüglich materieller und immaterieller Schäden, die zukünftig aufgrund der durch den Unfall verursachten Sprünge an den Zähnen 11 und 21 entstehen, ist zulässig und begründet, allerdings auf die materiellen Schäden zu beschränken, denn nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes sind weitere absehbare Entwicklungen bereits bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.10.2018 - 22 U 97/16, NJW 2019, 442, 449, Rz. 67).

    Bei schweren Verletzungen kann ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden nur dann verneint werden, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen jedenfalls zu rechnen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.10.2018 - 22 U 97/16, NJW 2019, 442, 449, Rz. 68).

  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber

    Auszug aus AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16
    In seinem Urteil vom 17.10.2017 (VI ZR 423/16) stellt er klar, dass jedenfalls in den Fällen, in denen die Verletzung eines (durch § 823 Abs. 1 BGB oder durch § 7 Abs. 1 StVG geschützten) Rechtsguts und darüber hinaus ein daraus resultierender Vermögensschaden bereits eingetreten sind, es keinen Grund gibt, die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere, künftige Schäden von der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts abhängig zu machen.

    Materiell-rechtlich wird es den Anspruch auf Ersatz dieser Schäden ohnehin nicht geben, solange diese nicht eingetreten sind; von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts hängt die Entstehung des Anspruchs also nicht ab (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2017 - VI ZR 423/16, zitiert nach juris, Rz. 49).

  • OLG Celle, 09.09.2004 - 14 U 32/04

    Pflicht zur Leistung von Schadensersatz bei der Kollision mit einem

    Auszug aus AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16
    Bislang wurde bei Verkehrsunfällen weit überwiegend ohne Nachweis höherer Kosten allenfalls eine Auslagenpauschale in dieser Höhe für erstattungsfähig gehalten (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 1673; vgl. OLG München NZV 2006, 261; vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 96; vgl. OLG München DAR 2009, 36).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16
    Bislang wurde bei Verkehrsunfällen weit überwiegend ohne Nachweis höherer Kosten allenfalls eine Auslagenpauschale in dieser Höhe für erstattungsfähig gehalten (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 1673; vgl. OLG München NZV 2006, 261; vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 96; vgl. OLG München DAR 2009, 36).
  • BGH, 23.09.1965 - II ZR 234/63

    Bewertung von Feststellungsklagen als Voraussetzung für die Zulassung einer

    Auszug aus AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16
    Bei der positiven Feststellungsklage ist regelmäßig ein Abschlag von 20 % (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW-RR 2006, 791 (792); BeckRS 2000, 04657) gegenüber einer entsprechenden Leistungsklage vorzunehmen, weil der Kläger mit einem Feststellungsurteil einen Titel erlangt, der nicht so weittragende Wirkungen wie ein entsprechendes Leistungsurteil hat (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW 1965, 2298; vgl. (BeckOK ZPO/Wendtland, 39. Ed. 1.12.2020, ZPO § 3 Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 4 U 173/07

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: abstrakte Schadensabrechnung bei

    Auszug aus AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16
    Bislang wurde bei Verkehrsunfällen weit überwiegend ohne Nachweis höherer Kosten allenfalls eine Auslagenpauschale in dieser Höhe für erstattungsfähig gehalten (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 1673; vgl. OLG München NZV 2006, 261; vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 96; vgl. OLG München DAR 2009, 36).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 202/07

    Streitwert der Klage eines Beamten auf Feststellung der

    Auszug aus AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16
    Bei der positiven Feststellungsklage ist regelmäßig ein Abschlag von 20 % (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW-RR 2006, 791 (792); BeckRS 2000, 04657) gegenüber einer entsprechenden Leistungsklage vorzunehmen, weil der Kläger mit einem Feststellungsurteil einen Titel erlangt, der nicht so weittragende Wirkungen wie ein entsprechendes Leistungsurteil hat (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW 1965, 2298; vgl. (BeckOK ZPO/Wendtland, 39. Ed. 1.12.2020, ZPO § 3 Rn. 19).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16
    Bislang wurde bei Verkehrsunfällen weit überwiegend ohne Nachweis höherer Kosten allenfalls eine Auslagenpauschale in dieser Höhe für erstattungsfähig gehalten (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 1673; vgl. OLG München NZV 2006, 261; vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 96; vgl. OLG München DAR 2009, 36).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Auszug aus AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16
    Solche Verletzungsfolgen, die zum Beurteilungszeitpunkt noch nicht eingetreten waren und deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar war, mit denen also nicht oder nicht ernstlich gerechnet werden musste und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt bleiben müssen, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfasst und können deshalb Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld sein (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 322/04, zitiert nach juris, Rz. 7).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 260/99

    Beschwer bei einer Feststellungsklage

    Auszug aus AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16
    Bei der positiven Feststellungsklage ist regelmäßig ein Abschlag von 20 % (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW-RR 2006, 791 (792); BeckRS 2000, 04657) gegenüber einer entsprechenden Leistungsklage vorzunehmen, weil der Kläger mit einem Feststellungsurteil einen Titel erlangt, der nicht so weittragende Wirkungen wie ein entsprechendes Leistungsurteil hat (BGH NVwZ-RR 2008, 741; NJW 1965, 2298; vgl. (BeckOK ZPO/Wendtland, 39. Ed. 1.12.2020, ZPO § 3 Rn. 19).
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