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   AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20   

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AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20 (https://dejure.org/2020,40025)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 05.11.2020 - 12 C 115/20 (https://dejure.org/2020,40025)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 05. November 2020 - 12 C 115/20 (https://dejure.org/2020,40025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung des Normaltarifes mit Mischmodell / Frackeliste -> Internetbeispiele der Beklagten sind... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; ...

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen können, genügt nicht, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019, Az. 1 U 74/18, Rn. 22).

    Die Heranziehung von Tabellen kann im Einzelfall auf Bedenken stoßen, wenn seitens der Parteien deutlich günstigere oder ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der Anmietung aufgezeigt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019, Az. 1 U 74/18, Rn. 23).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf wird unter Berücksichtigung der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in dessen Bezirk der Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten das arithmetische Mittel zwischen dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel und dem Schwacke-Mietpreisspiegel ("Fracke") zugrundegelegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019, Az. 1 U 74/18, Rn. 25 ff.).

    Weiter ist nach ständiger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ein pauschaler Abzug in Höhe von 5 % der Mietkosten im Wege der Vorteilsausgleichung vorzunehmen, weil der Geschädigte regelmäßig Eigenaufwendungen erspart (z.B. von sog. "beweglichen Betriebskosten" wie Öl-Nachfüllkosten, Reparatur, Wartung und Reifen wie auch den sog. "ersparten Verschleißkosten" durch die vorübergehende Nichtbenutzung des eigenen Fahrzeugs, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2019, Az. 1 U 74/18, Rn. 32).

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Darüber hinausgehende bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (BGH, Urteil vom 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11, Rn. 8).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11, Rn. 10) darf die Schadenshöhe lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden.

    Er kann im Rahmen seines Ermessens unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf den sich aus ihnen ergebenden Normaltarif - abweichen (BGH, Urteil vom 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11, Rn. 10).

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Der der Klägerin zustehende Schadensersatzanspruch umfasst auch den Ersatz der Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, NJW 1995, 446; BGH, NJW 2005, 1112).

    Lediglich in diesen Fällen ist es grundsätzlich nicht erforderlich, schon für die erstmalige Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Schädiger einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (vgl. BGH, NJW 2005, 1112 m.w.N.).

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH (NJW, NJW 2013, 1870, Rn. 24 f.), da sich diese noch zur Rechtslage vor dem 04.12.2010 verhält.

    Grundsätzlich verstößt der Geschädigte noch nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen) allgemein einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlich sind; der Unfallersatztarif kann auch in einem pauschalen Zuschlag auf den "Normaltarif" bestehen (vgl. BGH, NJW 2013, 1870, Rn. 14 ff.).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Bestand ein solcher Schutz nicht, kann der Geschädigte bei Inanspruchnahme eines Mietwagens aber die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (BGH, Urteil vom 15.02.2005, Az. VI ZR 74/04).
  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Auszug aus AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Abzustellen ist dabei auf die letztlich festgestellte oder unstreitig gewordene Schadenshöhe (BGH, Urteil vom 05.12.2017, Az. VI ZR 24/17).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Der der Klägerin zustehende Schadensersatzanspruch umfasst auch den Ersatz der Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, NJW 1995, 446; BGH, NJW 2005, 1112).
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

    Auszug aus AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Einen solchen allgemeinen unfallspezifischen Kostenfaktor, der einen höheren Mietpreis rechtfertigt, kann die Vorfinanzierung des Mietpreises darstellen, wenn der Unfallgeschädigte weder zum Einsatz einer Kreditkarte noch zu einer sonstigen Art der Vorleistung verpflichtet ist (vgl. BGH, NJW 2013, 187, Rn. 18).
  • AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13

    Kein Ersatz des Winterreifenanteils beim Mietwagen

    Auszug aus AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Die Schlechterstellung von Kunden bzw. der Versicherungen des jeweiligen Unfallgegners bei Unfällen im Winterhalbjahr ist nicht zu rechtfertigen (AG Bremen, Urteil vom 25.07.2013, Az. 9 C 128/13).
  • OLG Celle, 01.02.2017 - 14 U 61/16
    Auszug aus AG Rheinberg, 05.11.2020 - 12 C 115/20
    Voraussetzung ist allerdings eine hinreichend konkrete Bezeichnung der Alternativangebote (vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.02.2017, Az. 14 U 61/16, Rn. 17).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

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