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AG Rheine, 02.06.2015 - 4 C 467/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Rheine verurteilt Allianz Versicherungs-AG sowie deren VN als Gesamtschuldner zur Zahlung restlicher Reparaturkosten sowie zur Freistellung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 2.6.2015 - 4 C 467/14 - .
Kurzfassungen/Presse
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
AG Rheine urteilt zur Verweisung und zu restlichen Sachverständigenkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Rheine, 02.06.2015 - 4 C 467/14
Insofern ist der Geschädigte jedoch unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlichen Weg der Schadensbehebung zu wählen (BGH NJW 1992, 302). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Rheine, 02.06.2015 - 4 C 467/14
Die Klägerin kann insofern von den Beklagten nach § 249 II 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (BGH NJW 2007, 1450 = DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91
Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden
Auszug aus AG Rheine, 02.06.2015 - 4 C 467/14
Insofern ist eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, das heißt, es ist Rücksicht auf die spezielle Sizuation des Geschäddigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnisse und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerae für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH NJW 1992, 305). - BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter …
Auszug aus AG Rheine, 02.06.2015 - 4 C 467/14
Unzumutbar ist eine Reparatur in einer freien Fachwerkstatt für den Geschädigten dann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die marktüblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen (BGH NJW 2010, 2725). - BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12
Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …
Auszug aus AG Rheine, 02.06.2015 - 4 C 467/14
Nur wenn der Geschädigte erkennen kann, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (BGH NVwZ 2014, 385).