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   AG Rheine, 03.12.2013 - 4 C 294/13   

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https://dejure.org/2013,82096
AG Rheine, 03.12.2013 - 4 C 294/13 (https://dejure.org/2013,82096)
AG Rheine, Entscheidung vom 03.12.2013 - 4 C 294/13 (https://dejure.org/2013,82096)
AG Rheine, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 4 C 294/13 (https://dejure.org/2013,82096)
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  • AG München, 15.09.1992 - 243 C 11879/92

    Begriff des Reiseantritts bei mehreren Reiseabschnitten

    Auszug aus AG Rheine, 03.12.2013 - 4 C 294/13
    Dem gegenüber liegt eine nach den Vertragsbedingungen nicht entschädigungspflichtige Reiseunterbrechung vor, wenn der Versicherte während der Reise einzelne Reiseleistungen oder Reiseabschnitte nicht nutzt und im weiteren Verlauf wieder an den gebuchten Reiseleistungen teil nimmt (vgl. AG Biedenkopf, 5 C 383/02 vom 31.10.2002, AG München, 243 C 11879/92 vom 15.09.1992, jeweils recherchiert nach Juris).

    Demgegenüber liegt eine nach den Vertragsbedingungen nicht entschädigungspflichtige Reiseunterbrechung vor, wenn der Versicherte während der Reise einzelne Reiseleistungen oder Reiseabschnitte nicht nutzt und im weiteren Verlauf wieder an den gebuchten Reiseleistungen teilnimmt (vgl. AG Biedenkopf, 5 C 383/02 vom 31.10.2002, AG München, 243 C 11879/92 vom 15.09.1992, jeweils recherchiert nach Juris).

  • AG Biedenkopf, 31.10.2002 - 5 C 383/02

    Abbruch oder Unterbrechung einer Reise; Leistungen aus einer

    Auszug aus AG Rheine, 03.12.2013 - 4 C 294/13
    Dem gegenüber liegt eine nach den Vertragsbedingungen nicht entschädigungspflichtige Reiseunterbrechung vor, wenn der Versicherte während der Reise einzelne Reiseleistungen oder Reiseabschnitte nicht nutzt und im weiteren Verlauf wieder an den gebuchten Reiseleistungen teil nimmt (vgl. AG Biedenkopf, 5 C 383/02 vom 31.10.2002, AG München, 243 C 11879/92 vom 15.09.1992, jeweils recherchiert nach Juris).

    Demgegenüber liegt eine nach den Vertragsbedingungen nicht entschädigungspflichtige Reiseunterbrechung vor, wenn der Versicherte während der Reise einzelne Reiseleistungen oder Reiseabschnitte nicht nutzt und im weiteren Verlauf wieder an den gebuchten Reiseleistungen teilnimmt (vgl. AG Biedenkopf, 5 C 383/02 vom 31.10.2002, AG München, 243 C 11879/92 vom 15.09.1992, jeweils recherchiert nach Juris).

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