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AG Rheine, 20.02.2004 - 18 F 47/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch bezüglich des Endvermögens eines Ehepartners wegen Berechnung des Nachscheidungsunterhalts; Nichtigkeit eines Ehevertrages wegen Verstoß gegen die guten Sitten; Sittenwidrigkeit wegen Ausnutzung der schwächeren Position; Verfassungsrechtliche Schranken ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ehevertrag darf nicht unangemessen benachteiligen!
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 451
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83
Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich
Auszug aus AG Rheine, 20.02.2004 - 18 F 47/03
Danach wird der Anspruch sowohl aus § 1377 als auch aus §§ 1580, 1605 erfüllt durch eine geordnete und übersichtliche Zusammenstellung der dem Zugewinnausgleich und der Unterhaltsberechnung unterliegenden Einkommensverhältnisse, Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Form eines Vermögensverzeichnisses, vgl. BGH FamRZ 1984, 144, bzw. eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses. - BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81
Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs
Auszug aus AG Rheine, 20.02.2004 - 18 F 47/03
Der Auskunftsberechtigte hat nicht Anspruch auf Wertangaben, sondern nur auf Wertermittlung, d.h. er kann gem. § 260 BGB verlangen, bei der Aufnahme des Vermögensverzeichnisses hinzugezogen zu werden, und dass der Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten ermittelt wird ggf. durch ein auf Kosten des Auskunftsberechtigten zu erstellendes Sachverständigengutachten, vgl. BGH FamRZ 1982, 682. - OLG Hamm, 02.02.1983 - 6 UF 524/82
Auszug aus AG Rheine, 20.02.2004 - 18 F 47/03
Einzelangaben in einzelnen Schriftsätzen reichen nicht, vgl. OLG I FamRZ 1983, 812.
- BGH, 25.06.1976 - IV ZR 125/75
Voraussetzungen der eidesstattlichen Bekräftigung eines vorgelegten …
Auszug aus AG Rheine, 20.02.2004 - 18 F 47/03
Die Auskunftspflicht bezieht sich nicht, auch nicht analog auf das Anfangsvermögen, vgl. OLG L FamRZ 1981, 458; 1986, 1105, und nicht auf einzelne Vermögensverschiebungen, vgl. BGH FamRZ 1978, 677, weil nach der Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB das Endvermögen den Zugewinn darstellt und es ggf. dem Zahlungspflichtigen obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, vgl. OLG T, FamRZ 1983, 1126. - OLG Karlsruhe, 12.02.1981 - 16 UF 218/80
Auskunftspflicht; Auskunftserteilung; Anfangsvermögen
Auszug aus AG Rheine, 20.02.2004 - 18 F 47/03
Die Auskunftspflicht bezieht sich nicht, auch nicht analog auf das Anfangsvermögen, vgl. OLG L FamRZ 1981, 458; 1986, 1105, und nicht auf einzelne Vermögensverschiebungen, vgl. BGH FamRZ 1978, 677, weil nach der Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB das Endvermögen den Zugewinn darstellt und es ggf. dem Zahlungspflichtigen obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, vgl. OLG T, FamRZ 1983, 1126. - OLG Schleswig, 17.12.1982 - 8 WF 323/81
Auszug aus AG Rheine, 20.02.2004 - 18 F 47/03
Die Auskunftspflicht bezieht sich nicht, auch nicht analog auf das Anfangsvermögen, vgl. OLG L FamRZ 1981, 458; 1986, 1105, und nicht auf einzelne Vermögensverschiebungen, vgl. BGH FamRZ 1978, 677, weil nach der Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB das Endvermögen den Zugewinn darstellt und es ggf. dem Zahlungspflichtigen obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, vgl. OLG T, FamRZ 1983, 1126.