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   AG Rheine, 23.12.2011 - 10 C 263/10   

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AG Rheine, 23.12.2011 - 10 C 263/10 (https://dejure.org/2011,11832)
AG Rheine, Entscheidung vom 23.12.2011 - 10 C 263/10 (https://dejure.org/2011,11832)
AG Rheine, Entscheidung vom 23. Dezember 2011 - 10 C 263/10 (https://dejure.org/2011,11832)
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Volltextveröffentlichung

  • openjur.de

    §§ 315, 307 BGB; § 4 Abs. 2 AVBGasV; § 5 Abs. 2 GasGVV
    Zur Preisanpassung im Rahmen von Gaslieferungsverträgen; Billigkeitskontrolle

 
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  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus AG Rheine, 23.12.2011 - 10 C 263/10
    Auch aus einer leicht höheren Steigerung des Gaspreises im Verhältnis zur Gasbezugspreissteigerung ergibt sich nicht, das eine Unbilligkeit der Preisanpassung vorliegen muss, wenn die Erhöhung des Gastarifs im Wesentlichen auf einer Bezugskostenerhöhung beruht (vgl. BGH, Urteil v. 13.06.2007, Az: VIII ZR 36/06).
  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 U 82/07

    Gerichtliche Überprüfung von Preiserhöhungen eines Gasversorgungsunternehmens

    Auszug aus AG Rheine, 23.12.2011 - 10 C 263/10
    Jede Preiserhöhung kann mit einer seit der letzten Tarifpreiserhöhung angefallenen Steigerung der Gasbezugskosten und gegebenenfalls ergänzend mit einem etwaigen bei der letzten Preiserhöhung nicht ausgeschöpften Anteil der damaligen Bezugskostensteigerung gerechtfertigt werden (OLG Celle, BeckRS 2010, 27710).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 19 U 96/09

    Abgrenzung von Tarif- und Sondervertragskunden eines Gasversorgers

    Auszug aus AG Rheine, 23.12.2011 - 10 C 263/10
    Die Bestpreisabrechnung ist auch nicht selbst ein Sondervertragsmodell, weil sich je nach Verbrauch die vom Zufall bestimmte und stets wandelbare Möglichkeit einer Einordnung als Tarif- oder als Sondervertragskunde ergäbe, was angesichts der unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltung gerade im Hinblick auf die Preisänderung nicht handhabbar und somit auch aus Kundensicht nicht gewollt gewesen sein kann (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 15.02.2011, AZ: I 19 U 96/09).
  • BGH, 24.06.1982 - VII ZR 302/81

    Prozeßförderung durch Überleitung in das Streitverfahren

    Auszug aus AG Rheine, 23.12.2011 - 10 C 263/10
    Die Einzahlung des Kostenvorschusses stellt ein Weitbetreiben des Verfahrens dar, so dass die Hemmung der Verjährung weiterbesteht (vgl. BGH NJW 1982, 2662).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus AG Rheine, 23.12.2011 - 10 C 263/10
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BGH, der bestimmt hat, dass die Zivilgerichte keine Instanz zur Kontrolle am Markt verlangter Preise sind, weshalb der Anwendungsbereich des § 315 BGB und die zivilgerichtliche Kontrolle von Energiepreisen bewusst durch den Gesetzgeber eingeschränkt worden sei (BGH, Urteil v. 19.11.2008, AZ: VIII ZR 138/07).
  • LG Münster, 13.07.2010 - 6 S 70/09

    Anforderungen an den Schutz einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle der Tarife

    Auszug aus AG Rheine, 23.12.2011 - 10 C 263/10
    Dies ist jedoch im Fall des liberalisierten Gasmarktes nicht der Fall, da sich der Gasbezugskunde jederzeit vom Vertrag lösen und mit einem anderen Anbieter kontrahieren kann (vgl. LG Münster, Urteil v. 13.07.2010, AZ.: 6 S 70/09).
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