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   AG Rheine, 24.09.2020 - 14 C 51/20   

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https://dejure.org/2020,78215
AG Rheine, 24.09.2020 - 14 C 51/20 (https://dejure.org/2020,78215)
AG Rheine, Entscheidung vom 24.09.2020 - 14 C 51/20 (https://dejure.org/2020,78215)
AG Rheine, Entscheidung vom 24. September 2020 - 14 C 51/20 (https://dejure.org/2020,78215)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus AG Rheine, 24.09.2020 - 14 C 51/20
    Die Beklagte hat den Ursachenzusammenhang zwischen der pflichtwidrigen Beratung und den bei ihr dadurch aufgetretenen Schaden darzulegen und zu beweisen BGH NJW 1993, 3259 ).Die Beklagte hätte somit darlegen müssen, wie der weitere Verlauf gewesen wäre, wenn die Klägerin kein selbständiges Verfahren eingeleitet hätte, sondern zunächst einen Privatgutachter mit der Feststellung der Mängel beauftragt hätte und inwiefern diese Vorgehensweise für sie von wirtschaftlichem Vorteil gewesen wäre.
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus AG Rheine, 24.09.2020 - 14 C 51/20
    Ein Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsdienstvertrag kann daher wegen einer unzureichenden oder pflichtwidrigen Leistung des Rechtsanwalts weder gekürzt werden noch in Wegfall geraten, vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2004 - IX ZR 256/03 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2011 - I 24 U 50/10 .
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - 24 U 50/10

    Auslegung eines Vertragsverhältnisses als Dienstvertrag bzw. Werkvertrag;

    Auszug aus AG Rheine, 24.09.2020 - 14 C 51/20
    Ein Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsdienstvertrag kann daher wegen einer unzureichenden oder pflichtwidrigen Leistung des Rechtsanwalts weder gekürzt werden noch in Wegfall geraten, vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2004 - IX ZR 256/03 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2011 - I 24 U 50/10 .
  • LG Münster, 21.09.2021 - 9 S 50/20
    14 C 51/20.

    Die Berufung gegen das am 24.09.2020 verkündete Urteil der 14. Zivilabteilung des Amtsgerichts Rheine ( 14 C 51/20 ) wird zurückgewiesen.

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