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   AG Rinteln, 16.04.2020 - 1 II 378/19   

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AG Rinteln, 16.04.2020 - 1 II 378/19 (https://dejure.org/2020,8988)
AG Rinteln, Entscheidung vom 16.04.2020 - 1 II 378/19 (https://dejure.org/2020,8988)
AG Rinteln, Entscheidung vom 16. April 2020 - 1 II 378/19 (https://dejure.org/2020,8988)
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  • OLG Brandenburg, 08.01.2019 - 6 W 135/17

    Vergütungsanspruch des Beratungshilfeanwalts: Vorliegen mehrerer Angelegenheiten

    Auszug aus AG Rinteln, 16.04.2020 - 1 II 378/19
    Daher kann zur Bestimmung des Begriffs der Angelegenheit auf §§ 15 ff. RVG zurückgegriffen werden (h.M., vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2019 - 6 W 135/17; BeckOK/Sommerfeldt, 47. Edition, § 44 RVG Rn. 26).
  • AG Gelsenkirchen, 25.11.2011 - 14 UR II 1977/11
    Auszug aus AG Rinteln, 16.04.2020 - 1 II 378/19
    Allein das Mietverhältnis kann nicht die Klammer sein, die alle mietrechtlichen Ansprüche zu einer Angelegenheit zusammenfasst (ebenso Poller/Härtl/Köpf, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 44 RVG Rn. 34; Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 44 RVG Rn. 41; AG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.11.2011 - 14 UR II 1977/11 BerH -, in AGS 2012, 487).
  • BVerfG, 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01

    Keine Verletzung von Grundrechten eines Rechtsanwalts durch Verweigerung von

    Auszug aus AG Rinteln, 16.04.2020 - 1 II 378/19
    Zudem können im Rahmen der Auslegung des Begriffes der Angelegenheit aus verfassungsrechtlicher Sicht die extrem niedrigen Gebühren der Beratungshilfe zu berücksichtigen sein (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.10.2001 - 1 BvR 1720/01).
  • OLG Köln, 04.01.2010 - 17 W 342/09

    Anwaltsgebühren bei zeitgleich erfolgender Beratung des Mieters wegen zweier

    Auszug aus AG Rinteln, 16.04.2020 - 1 II 378/19
    Alleine die Einarbeitung des Rechtsanwalts aufgrund eines erteilten Auftrages in den Mietvertrag, um auf dieser Grundlage völlig unterschiedliche Beanstandungen durchzuprüfen und gegen den Vermieter geltend zu machen, genügt nach Ansicht des Gerichts in dieser Konstellation nicht für die Annahme des inneren Zusammenhangs (a.A. wohl OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2010 - 17 W 342/09).
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