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AG Rinteln, 29.06.2018 - 2 C 197/16 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- RA Kotz
Totenfürsorge - Umbettung eines Verstorbenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Karlsruhe, 14.04.1988 - 9 U 50/87
Achtung vor dem letzten Willen des Verstorbenen und seinem noch fortwirkenden …
Auszug aus AG Rinteln, 29.06.2018 - 2 C 197/16
Daher sind auch entfernte Angehörige u.a. berechtigt, den mutmaßlichen oder ausdrücklich erklärten Willen des Verstorbenen gegen einen totenfürsorgeberechtigten nahen Angehörigen zur Geltung zu bringen, wenn dieser den Willen des Verstorbenen für seine Totenfürsorge missachtet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 14.04.1988 - 9 U 50/87 -, in juris Rn. 32; OLG Naumburg, Urteil vom 08.10.2015 - 1 U 72/15 -, in MDR 2016, 281). - OLG Naumburg, 08.10.2015 - 1 U 72/15
Recht zur Totenfürsorge: Einstweiliger Rechtsschutz; gewohnheitsrechtlicher …
Auszug aus AG Rinteln, 29.06.2018 - 2 C 197/16
Daher sind auch entfernte Angehörige u.a. berechtigt, den mutmaßlichen oder ausdrücklich erklärten Willen des Verstorbenen gegen einen totenfürsorgeberechtigten nahen Angehörigen zur Geltung zu bringen, wenn dieser den Willen des Verstorbenen für seine Totenfürsorge missachtet (…vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 14.04.1988 - 9 U 50/87 -, in juris Rn. 32; OLG Naumburg, Urteil vom 08.10.2015 - 1 U 72/15 -, in MDR 2016, 281). - AG Rinteln, 23.12.2015 - 2 C 183/14
Schmerzensgeldanspruch Totenfürsorgeberechtigter bei rechtswidriger Umbettung des …
Auszug aus AG Rinteln, 29.06.2018 - 2 C 197/16
Ist der Wille des Verstorbenen nicht erkennbar, sind nach Gewohnheitsrecht in Anlehnung an landesrechtliche Bestattungsgesetze seine nächsten Angehörigen berechtigt, also zunächst der Ehegatte, dann Kinder, dann die weiteren Verwandten, also Enkelkinder, Eltern, Großeltern und Geschwister (…vgl. Palandt/Weidrich, a.a.O., Rn. 10;… BGH, Urteil v. 26.02.1991 - XII ZR 58/91 -, in juris Rn. 9; AG Rinteln, Urteil v. 23.12.2015 - 2 C 183/14 -, in juris Rn. 4).
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus AG Rinteln, 29.06.2018 - 2 C 197/16
Da § 1004 BGB den Störer zur Beseitigung der Beeinträchtigung, also grundsätzlich zu einem positiven Tun verpflichtet (…vgl. Staudinger/Gursky, (2012), BGB, § 1004 Rn. 136), ist der Störer - bedarf die Maßnahme einer behördlichen Genehmigung - auf Antrag zur Stellung des Genehmigungsantrags zu verurteilen (vgl. BGH, Urteil v. 20.11.1992 - V ZR 82/91 -, in juris Rn. 21;… Staudinger/Gursky, a.a.O.;… Palandt/Herrler, BGB, 77. Aufl., § 1004 Rn. 51). - BGH, 14.12.2011 - IV ZR 132/11
Geschäftsführung ohne Auftrag: Anspruch des Veranlassers der Beerdigung auf …
Auszug aus AG Rinteln, 29.06.2018 - 2 C 197/16
Bei der Ermittlung des für die Wahrnehmung der Totenfürsorge maßgebenden Willens des Verstorbenen kommt es nicht nur auf dessen ausdrückliche Willensbekundungen an, etwa in einer letztwilligen Verfügung; vielmehr genügt es, wenn auf den Willen aus den Umständen mit Sicherheit geschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss v. 14.12.2011 - IV ZR 132/11 -, in juris Rn. 15). - BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87
Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen …
Auszug aus AG Rinteln, 29.06.2018 - 2 C 197/16
Im Falle der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts kommen u.a. Ansprüche auf Beseitigung in Betracht (…vgl. Staudinger/Hager, a.a.O., C 47; BGH, Urteil v. 08.06.1989 - I ZR 135/87 -, in juris). - BGH, 26.02.1992 - XII ZR 58/91
Letzter Wille zur Totenfürsorge
Auszug aus AG Rinteln, 29.06.2018 - 2 C 197/16
Ist der Wille des Verstorbenen nicht erkennbar, sind nach Gewohnheitsrecht in Anlehnung an landesrechtliche Bestattungsgesetze seine nächsten Angehörigen berechtigt, also zunächst der Ehegatte, dann Kinder, dann die weiteren Verwandten, also Enkelkinder, Eltern, Großeltern und Geschwister (…vgl. Palandt/Weidrich, a.a.O., Rn. 10; BGH, Urteil v. 26.02.1991 - XII ZR 58/91 -, in juris Rn. 9;… AG Rinteln, Urteil v. 23.12.2015 - 2 C 183/14 -, in juris Rn. 4).