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   AG Rockenhausen, 04.11.2014 - 2 M 936/14   

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https://dejure.org/2014,49708
AG Rockenhausen, 04.11.2014 - 2 M 936/14 (https://dejure.org/2014,49708)
AG Rockenhausen, Entscheidung vom 04.11.2014 - 2 M 936/14 (https://dejure.org/2014,49708)
AG Rockenhausen, Entscheidung vom 04. November 2014 - 2 M 936/14 (https://dejure.org/2014,49708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • www.bremer-inkasso.de

    Zwangsvollstreckung , Auftrag auf Einholung der Vermögensauskunft , Gerichtsvollzieher , Zuständigkeit , Umzug des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 08.05.1984 - 14 W 23/84
    Auszug aus AG Rockenhausen, 04.11.2014 - 2 M 936/14
    Maßgeblich zur Ermittlung des zuständigen Gerichtsvollziehers ist daher der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft bzw. eidesstattlichen Versicherung gestellt wird (vgl. hierzu auch BayObLG, Rpfleger 1994, 471; OLG Hamm, OLGZ 1986, 341, 344; Musielak / Voit, ZPO , 11. Aufl. 2014, § 802 e Rn. 2).
  • LG Leipzig, 30.10.2014 - 4 T 606/14

    Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung durch Glaubhaftmachung des

    Auszug aus AG Rockenhausen, 04.11.2014 - 2 M 936/14
    JurBüro 2015, 102.
  • BayObLG, 12.04.1994 - 1Z AR 13/94
    Auszug aus AG Rockenhausen, 04.11.2014 - 2 M 936/14
    Maßgeblich zur Ermittlung des zuständigen Gerichtsvollziehers ist daher der Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft bzw. eidesstattlichen Versicherung gestellt wird (vgl. hierzu auch BayObLG, Rpfleger 1994, 471; OLG Hamm, OLGZ 1986, 341, 344; Musielak / Voit, ZPO , 11. Aufl. 2014, § 802 e Rn. 2).
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