Rechtsprechung
AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18 WEG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind die Beschlüsse gültig ?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mietrecht-dav.de , S. 58 (Leitsatz)
Wohnungseigentumsrecht: Untergemeinschaft; erstmalige Herstellung
Papierfundstellen
- ZMR 2019, 816
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (24)
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14
Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Dies gilt für sämtliche Fallgruppen, somit auch für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses nach § 12 Abs. 1 GKG (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 154/14, BeckRS 2015, 13055; BGH, Urteil vom 29.09.2017, Az. V ZR 103/16, BeckRS 2017, 133403).Bei der Berechnung der und der Frage nach dem Vorliegen einer noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen ist nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern darauf abzustellen, um wie viele Tage sich der ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des klagenden Wohnungseigentümers verzögert hat (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 154/14, BeckRS 2015, 13055; BGH, Urteil vom 29.09.2017, Az. V ZR 103/16, BeckRS 2017, 133403).
Die Frist kann sich nach Umständen des Einzelfalls angemessen verlängern, z.B. wenn der Kostenvorschuss eine beträchtliche Höhe hat oder wegen Wochenend- bzw. Feiertagen oder besonderen Tagen (wie Heiligabend oder Silvester), da auch von einer auf die Wahrung ihrer prozessualen Obliegenheiten bedachten Partei nicht verlangt werden kann, an diesen Tagen für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses zu sorgen (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 154/14, BeckRS 2015, 13055; BGH, Urteil vom 29.09.2017, Az. V ZR 103/16, BeckRS 2017, 133403).
Dabei gilt, dass ein Bevollmächtigter, der als Zahlungsmittler fungiert, die Kostenanforderung entgegen nehmen, prüfen und an die Partei zur Unterrichtung weiterleiten muss, wobei insoweit ein Zeitraum von drei Werktagen als erforderlich anerkannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 154/14, BeckRS 2015, 13055; BGH, Urteil vom 29.09.2017, Az. V ZR 103/16, BeckRS 2017, 133403).
- BGH, 29.09.2017 - V ZR 103/16
Demnächst erwirkte Zustellung in Wohnungseigentumssachen: Erledigungsfrist zur …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Dies gilt für sämtliche Fallgruppen, somit auch für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses nach § 12 Abs. 1 GKG (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 154/14, BeckRS 2015, 13055; BGH, Urteil vom 29.09.2017, Az. V ZR 103/16, BeckRS 2017, 133403).Bei der Berechnung der und der Frage nach dem Vorliegen einer noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen ist nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern darauf abzustellen, um wie viele Tage sich der ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des klagenden Wohnungseigentümers verzögert hat (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 154/14, BeckRS 2015, 13055; BGH, Urteil vom 29.09.2017, Az. V ZR 103/16, BeckRS 2017, 133403).
Die Frist kann sich nach Umständen des Einzelfalls angemessen verlängern, z.B. wenn der Kostenvorschuss eine beträchtliche Höhe hat oder wegen Wochenend- bzw. Feiertagen oder besonderen Tagen (wie Heiligabend oder Silvester), da auch von einer auf die Wahrung ihrer prozessualen Obliegenheiten bedachten Partei nicht verlangt werden kann, an diesen Tagen für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses zu sorgen (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 154/14, BeckRS 2015, 13055; BGH, Urteil vom 29.09.2017, Az. V ZR 103/16, BeckRS 2017, 133403).
Dabei gilt, dass ein Bevollmächtigter, der als Zahlungsmittler fungiert, die Kostenanforderung entgegen nehmen, prüfen und an die Partei zur Unterrichtung weiterleiten muss, wobei insoweit ein Zeitraum von drei Werktagen als erforderlich anerkannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 154/14, BeckRS 2015, 13055; BGH, Urteil vom 29.09.2017, Az. V ZR 103/16, BeckRS 2017, 133403).
- BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15
Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Wird in einem Beschluss inhaltlich Bezug genommen auf bestimmte Ereignisse, Tatsachen, oder Schriftstücke, so muss der in Bezug genommene Umstand daher zweifelsfrei bestimmbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2016, Az. V ZR 104/15, ZWE 2016, 325).Dabei genügt jedoch die Bezugnahme auf ein ggf. datumsmäßig bestimmtes Sanierungskonzept oder schriftliches Angebot, insbesondere wenn das in Bezug genommene Schriftstück in die Beschlusssammlung oder als eine Anlage zur Beschlusssammlung aufgenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2016, Az. V ZR 104/15, ZWE 2016, 325).
- AG Rosenheim, 21.06.2017 - 8 C 34/16
Reichweite der nach Teilungserklärung auf Sondernutzungsberechtigten übertragenen …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Die gegen den Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 02.12.2015 zu TOP 16 erhobene Anfechtungsklage der Klägerin hat das Amtsgericht Rosenheim mit Urteil vom 21.06.2017, Az. 8 C 34/16 WEG abgewiesen (Anlage B5).Dies wäre aber erforderlich gewesen, insbesondere angesichts des nicht widersprochenen und daher gemäß § 138 Abs. 3 ZPO zugestandenen Beklagtenvorbringens, dass eine Identität der Mängel und - unter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Amtsgerichts Rosenheim vom 21.06.2017, Az. 8 C 34/16 (Anlage B5) - eine einheitliche Errichtungsweise und Bauausführung der Loggien vorliege.
- OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02
Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung trotz …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Denn das Recht eines Wohnungseigentümers, die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses zu beantragen, wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass er dem Beschluss selbst zugestimmt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.04.1988, Az. BReg. 2 Z 156/87, NJW-RR 1988, 1168) weil das Anfechtungsrecht nicht allein dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern auch dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002, Az. 11 Wx 6/02, BeckRS 2004, 09969).Dies wird - insbesondere im Zusammenhang mit Einberufungsmängeln - abweichend bewertet, wenn die Beschlussanfechtung rechtsmissbräuchlich ist, mithin sich als unzulässige Rechtsausübung i.S.d. § 242 BGB darstellt, insbesondere weil durch das Einverständnis mit der Beschlussfassung für die übrigen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002, Az. 11 Wx 6/02, BeckRS 2004, 09969, m.w.N.).
- VG Neustadt, 25.01.2018 - 4 K 721/17
Verbot von Werbeanlage im Nahbereich einer Bundesfernstraße im Außenbereich - …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Ferner ist anerkannt, dass durch eine Vereinbarung der Eigentümer einer Mehrhausanlage den Mitgliedern der für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe gebildeten Untergemeinschaft grundsätzlich die Kompetenz eingeräumt werden kann, unter Ausschluss der anderen Eigentümer die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (und Sanierungsmaßnahmen) zu beschließen, die ein zu der jeweiligen Untereigentümergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen, wenn zugleich bestimmt wird, dass die durch diese Maßnahmen verursachten Kosten im Innenverhältnis allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft zu tragen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2017, Az. V ZR 184/16, BeckRS 2018, 1309).Zurecht hat deswegen der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung Urteil vom 10.11.2017, Az. V ZR 184/16, BeckRs 2018, 1309 ausgeführt, dass ein Beschluss, den eine Untergemeinschaft beschließt, als Folge ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit im Außenverhältnis stets zu einer Verpflichtung der Gesamtgemeinschaft und zu einer Haftung aller Miteigentümer führt, somit auch derer, die an der Untergemeinschaft nicht beteiligt sind, eben weil nur die (Gesamt-)Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 4 S. 1 WEG gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern selbst Rechte erwerben und Pflichten eingehen kann.
- BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16
Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Ferner ist anerkannt, dass durch eine Vereinbarung der Eigentümer einer Mehrhausanlage den Mitgliedern der für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe gebildeten Untergemeinschaft grundsätzlich die Kompetenz eingeräumt werden kann, unter Ausschluss der anderen Eigentümer die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (und Sanierungsmaßnahmen) zu beschließen, die ein zu der jeweiligen Untereigentümergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen, wenn zugleich bestimmt wird, dass die durch diese Maßnahmen verursachten Kosten im Innenverhältnis allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft zu tragen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2017, Az. V ZR 184/16, BeckRS 2018, 1309).Zurecht hat deswegen der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung Urteil vom 10.11.2017, Az. V ZR 184/16, BeckRs 2018, 1309 ausgeführt, dass ein Beschluss, den eine Untergemeinschaft beschließt, als Folge ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit im Außenverhältnis stets zu einer Verpflichtung der Gesamtgemeinschaft und zu einer Haftung aller Miteigentümer führt, somit auch derer, die an der Untergemeinschaft nicht beteiligt sind, eben weil nur die (Gesamt-)Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 4 S. 1 WEG gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern selbst Rechte erwerben und Pflichten eingehen kann.
- BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ; …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Denn das Recht eines Wohnungseigentümers, die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses zu beantragen, wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass er dem Beschluss selbst zugestimmt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.04.1988, Az. BReg. 2 Z 156/87, NJW-RR 1988, 1168) weil das Anfechtungsrecht nicht allein dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern auch dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002, Az. 11 Wx 6/02, BeckRS 2004, 09969). - OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01
Wohnungseigentum - Sonderumlage - Zahlungspflicht des Erwerbers ab Entstehen der …
Auszug aus AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Die Höhe einer Sonderumlage richtet sich jeweils nach dem geschätzten Finanzbedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2001, Az. 3 Wx 187/01, ZWE 2002, 90). - OLG Frankfurt, 11.03.2019 - 2 W 3/19
Streitwertfestsetzung bei Anfechtung WEG-Beschluss über Kreditaufnahme
Auszug aus AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Dabei gilt zunächst, dass das Interesse hinsichtlich der Bildung der Sonderumlage mit dem Interesse an den darüber zu finanzierenden Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich identisch ist, so dass die Streitwerte dieser Beschlussanfechtungen nicht zu addieren, obwohl es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt; es ist insoweit allein der höhere Betrag maßgeblich (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.03.2019, Az. 2 W 3/19, ZWE 2019, 287, für den Fall einer Darlehensaufnahme zu Finanzierungszwecken von Maßnahmen). - BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10
Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die …
- OLG Köln, 20.10.2006 - 16 Wx 189/06
Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher …
- BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
- BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14
Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer
- BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des …
- OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06
Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme …
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08
Begründung der Anfechtungsklage
- BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13
Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines …
- BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung …
- LG Köln, 22.12.2016 - 29 S 145/16
Nachträgliche Erstellung einer Feuerwehrzufahrt = Instandhaltung?
- LG München I, 06.07.2017 - 36 S 17680/16
Überwälzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht von …
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11
Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht …
- BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16
Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum; …