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   AG Rosenheim, 13.08.2019 - 7 C 896/18   

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https://dejure.org/2019,57919
AG Rosenheim, 13.08.2019 - 7 C 896/18 (https://dejure.org/2019,57919)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 13.08.2019 - 7 C 896/18 (https://dejure.org/2019,57919)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 13. August 2019 - 7 C 896/18 (https://dejure.org/2019,57919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 719, § 707, § 769
    Zu den Voraussetzungen des verspäteten Vorbringens und den Voraussetzungen der Rückgabe der Sicherheitsleistung

  • rewis.io

    Abtretung, Abwendung, Einspruch, Einstellung, Einwendung, Erledigung, Gesamtschuldner, Passivlegitimation, Vergleich, verspätetes Vorbringen, Zwangsvollstreckung, Freigabeerklärung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus AG Rosenheim, 13.08.2019 - 7 C 896/18
    Demnach ist auf den Vergleich abzustellen, ob der Rechtsstreit allein durch Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei seiner Zurückweisung (BGHZ 75, 138).
  • BGH, 20.03.1997 - VII ZR 205/96

    Zurückweisung fristgerecht vorgetragener Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Auszug aus AG Rosenheim, 13.08.2019 - 7 C 896/18
    Das Verhalten der Beklagtenpartei war prozessförderungswidrig durch ausnehmende Sorglosigkeit und Nichtbeachtung dessen, was jeder Partei nach dem Stand des Verfahrens einleuchten muss (BGH, NJW 1997, 2244):.
  • RG, 10.01.1902 - III 254/01

    Veranlassung einer Sicherheitsleistung

    Auszug aus AG Rosenheim, 13.08.2019 - 7 C 896/18
    § 109 Abs. 1 ZPO ist danach nur dann anzuwenden, wenn die Veranlassung für eine prozessuale Sicherheitsleistung derart weggefallen ist, dass der durch eine prozessuale Maßnahme möglicherweise entstehende Schaden nicht (mehr) eintreten kann (RGZ 50, 376).
  • BGH, 16.12.1981 - IVa ZR 282/80

    Voraussetzungen der Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Mahn- und dem sich

    Auszug aus AG Rosenheim, 13.08.2019 - 7 C 896/18
    Der verspätete Vortrag war auch grob nachlässig, da er sich gerade auf die Prozessförderungspflicht bezog (BGH, NJW 82, 1533).
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