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   AG Rosenheim, 28.08.2015 - 16 C 2808/14   

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https://dejure.org/2015,33708
AG Rosenheim, 28.08.2015 - 16 C 2808/14 (https://dejure.org/2015,33708)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 28.08.2015 - 16 C 2808/14 (https://dejure.org/2015,33708)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 28. August 2015 - 16 C 2808/14 (https://dejure.org/2015,33708)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Rosenheim urteilt im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung zu den erforderlichen Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen sowie zu den restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 28.8.2015 - 16 C 2808/14 -.

Kurzfassungen/Presse

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    AG Rosenheim zu UPE-Aufschlägen, Verbringungs- und Gutachterkosten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Rosenheim, 28.08.2015 - 16 C 2808/14
    Der gemäß § 249 Abs. 2 BGB ersatzfähige Schaden umfasst die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, NJW 1989, 3009).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Rosenheim, 28.08.2015 - 16 C 2808/14
    Von einer Ersatzfähigkeit der entsprechenden Position kann ausgegangen werden, wenn ein anerkannter Kfz-Sachverständiger zu dem Ergebnis gelangt, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge und Verbringungskosten erhoben werden (OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Rosenheim, 28.08.2015 - 16 C 2808/14
    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 20.10.2009 schließen (BGH, VI ZR 259/09).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11

    Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines

    Auszug aus AG Rosenheim, 28.08.2015 - 16 C 2808/14
    Soweit daher entsprechende Kosten in die Kalkulation aufgenommen und in dem Gutachten ausgewiesen werden, handelt es sich lediglich um unselbststandige Rechnungspositionen im Rahmen der Reparaturkostenermittlung, deren Beurteilung durch den Sachverständigen nicht anders zu behandeln ist, als seine hinsichtlich der Arbeitszeit und des benötigten Materials erfolgte Einschätzung (OLG Düsseldorf, Urteil v. 06.03.2012, Az.: I-1 U 108/11 m. w. N.).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Rosenheim, 28.08.2015 - 16 C 2808/14
    Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigten, wenn für diesen als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (OLG München, Beschluss v. 12.03.2015, Az.: 10 U 579/15).
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