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   AG Rostock, 29.05.2019 - 47 C 316/18   

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https://dejure.org/2019,24620
AG Rostock, 29.05.2019 - 47 C 316/18 (https://dejure.org/2019,24620)
AG Rostock, Entscheidung vom 29.05.2019 - 47 C 316/18 (https://dejure.org/2019,24620)
AG Rostock, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 47 C 316/18 (https://dejure.org/2019,24620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Anspruch Reiserücktritts- und Stornoversicherers auf Rückzahlung erstatteter Stornierungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hannover, 09.06.2016 - 4 S 36/15

    Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit von Reisestornokosten

    Auszug aus AG Rostock, 29.05.2019 - 47 C 316/18
    Zudem entschied das Landgericht Hannover mit Urteil vom 09.06.2016 (Az.: 4 S 36/15, recherchiert in Juris), dass neben der Feststellung, dass die Reiserücktrittsversicherung eine Schadensversicherung sei, für den Übergang eines Anspruchs auf die Versicherung als weitere Voraussetzung hinzukommen müsse, dass den Versicherungsnehmern der Klägerin auch ein Anspruch in der genannten Höhe gegen die dortige Beklagte, d. h. in diesem Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zustehen müsste.
  • LG München I, 27.01.2020 - 31 T 18460/19

    Anwendbarkeit des § 86 VVG auf die Reiserücktrittsversicherung

    In der Rechtsprechung wird die Anwendbarkeit des § 86 VVG auf die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls teils bejaht (LG Stuttgart, Urteil vom 08.09.2016 - 7 O 425/15, BeckRS 2016, 117240; LG Hannover, Urteil vom 09.06.2016 - 4 S 36/15, juris; AG Köln, Urteil vom 14.10.2019 - 142 C 353/18, BeckRS 2019, 31335) und teils verneint (LG München I, Urteil vom 27.04.2006 - 31 S 21056/05, BeckRS 2011, 12097; AG Rostock, Urteil vom 29.05.2019 - 47 C 316/18, BeckRS 2019, 17231).
  • AG München, 05.12.2019 - 161 C 11523/19

    Mehrere Versicherungsnehmer, Reiserücktrittskostenversicherung,

    Bei dem Anspruch des Versicherungsnehmers gegen die Beklagte handelt es sich jedoch nicht urn einen Schadensersatzanspruch, sondern urn einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch gemäß § 651i Abs. 2 S. 1 BGB a. F, § 346 Abs. 1 BGB (so auch AG Rostock, Urteil vom 29.05.2019, Az. 47 C 316/18, gefunden über juris).
  • AG München, 10.12.2019 - 159 C 11520/19

    Verkehrsunfall, Erkrankung, Versicherungsnehmer, Reisevertrag, Versicherungsfall,

    Damit ist klargestellt, dass entsprechend des Gesetzeswortlautes in § 86 Abs. 1 VVG tatsächlich ein Schadensersatzanspruch gegen den Dritten bestehen muss (vgl. AG Rostock, Urteil vom 29. Mai 2019 - 47 C 316/18 -, Rn. 13-18, juris).
  • AG München, 14.11.2019 - 154 C 11463/19

    Verkehrsunfall, Versicherungsnehmer, Schadensersatzanspruch, Erkrankung,

    Bei dem Anspruch des Versicherungsnehmers gegen die Beklagte handelt es sich jedoch nicht um einen Schadensersatzanspruch, sondern um einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch gemäß § 651 i Abs. 2 S. 1 BGB a.F., § 346 Abs. 1 BGB (so auch AG Rostock, Urteil vom 29.05.2019, Az. 47 C 316/18, gefunden über juris).
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