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   AG Rostock, 29.09.2017 - 47 C 168/17   

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AG Rostock, 29.09.2017 - 47 C 168/17 (https://dejure.org/2017,61262)
AG Rostock, Entscheidung vom 29.09.2017 - 47 C 168/17 (https://dejure.org/2017,61262)
AG Rostock, Entscheidung vom 29. September 2017 - 47 C 168/17 (https://dejure.org/2017,61262)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Duisburg, 31.08.2012 - 7 S 33/12

    Geltung der Informationspflicht des Reiseveranstalters gemäß § 5 Nr. 1 BGB-InfoV

    Auszug aus AG Rostock, 29.09.2017 - 47 C 168/17
    Allein aus dem ausländisch klingenden Nachnamen kann ein solcher Schluss nicht gezogen werden (vgl. LG Duisburg, Urt. v. 31.8.2012 - 7 S 33/12, NJW-RR 2013, 59).
  • LG Frankfurt/Main, 26.09.2013 - 24 S 181/12

    BGB-Infoverordnung / Informationspflichtverletzung / Pass- und

    Auszug aus AG Rostock, 29.09.2017 - 47 C 168/17
    Soweit über die genannten Regelungen in der BGB-InfoV hinaus in der Literatur und Rechtsprechung eine weitergehende Hinweis- und Informationspflicht des Reiseveranstalters gegenüber Reisenden, die nicht deutscher oder österreichischer Nationalität sind, angenommen wird (vgl. LG Frankfurt, Urt. v. 26.9.2013 - 2-24 S 181/12, RRa 2014, 19 m.w.N.), liegt auch insoweit kein Pflichtenverstoß der Beklagten vor.
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