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   AG Rottweil, 07.01.2004 - 5 C 638/03   

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https://dejure.org/2004,24056
AG Rottweil, 07.01.2004 - 5 C 638/03 (https://dejure.org/2004,24056)
AG Rottweil, Entscheidung vom 07.01.2004 - 5 C 638/03 (https://dejure.org/2004,24056)
AG Rottweil, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 5 C 638/03 (https://dejure.org/2004,24056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abrechnung von Telekommunikations-Dienstleistungsverträgen; Verpflichtung zur Auskehrung von Umsetzen aus einem Vertrag über einen Inkasso-Highspeed-Dialer ; Zustandekommen eines Highspeed-Dialer-Vertrags; Möglichkeit zum Erlass eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 10.03.1992 - 3 U 34/91
    Auszug aus AG Rottweil, 07.01.2004 - 5 C 638/03
    Das Gericht ist insoweit zwar nicht an die dahingehenden Feststellungen im Teilurteil des Amtsgerichts Rottweil vom 14.08.2002 gebunden (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1992, 804 [OLG Karlsruhe 10.03.1992 - 3 U 34/91] ).
  • OLG Celle, 08.10.2002 - 6 W 77/02

    Stufenklage; Wert der allgemeinen Verfahrens- und der Prozessgebühr

    Auszug aus AG Rottweil, 07.01.2004 - 5 C 638/03
    Die Hilfsansprüche auf Auskunft und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sind stets nur mit einem Bruchteil des Zahlungsanspruchs zu bemessen (OLG Celle MDR 2003, 55 [OLG Celle 08.10.2002 - 6 W 77/02] ), daher zwingend geringer als der Zahlungsantrag.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus AG Rottweil, 07.01.2004 - 5 C 638/03
    Es ist jedoch auf Grundlage der im Wege des Urkundsbeweises verwertbaren Aussage des Zeugen ... (vgl. hierzu BGH, BGHZ 53, 245, 257) [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67] sowie der sonst dargelegten, im Teilurteil vom 14.08.2002 beschriebenen Umstände davon überzeugt, dass zwischen den Parteien ab 01.04.2001 auch ein Dialer-Vertrag bestand.
  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 43/80

    Pflicht zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung - Die dem Kläger entstandenen

    Auszug aus AG Rottweil, 07.01.2004 - 5 C 638/03
    Diese Erklärung ist allerdings dahin auszulegen, dass der Kläger beantragt auch insoweit dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen (vgl. BGH WM 1981, 386), ohne dass es ihm auf eine Feststellung der Erledigung der Hauptsache ankäme.
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