Rechtsprechung
AG Rottweil, 07.01.2021 - 3 OWi 36 Js 13946/20 (2) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Bei Riegl-Messungen darf der Betroffene die Verstoßliste einsehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflicht der Verwaltungsbehörde …
Auszug aus AG Rottweil, 07.01.2021 - 3 OWi 36 Js 13946/20
Danach steht dem Betroffenen eine Einsicht auch in solche Unterlagen zu, die sich nicht bei den Gerichtsakten befinden und damit über das Recht auf Akteneinsicht aus § 147 StPO hinausgeht (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.7.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19).Auf das Bußgeldverfahren übertragen bedeutet dies, dass ein Betroffener gegenüber der Verwaltungsbehörde auch ohne Vorliegen, bzw. Geltendmachung konkreter Anhaltspunkte für Messfehler verlangen kann, dass er Einsicht in die nicht bei den Akten befindlichen (existierenden weiteren) amtlichen, zur Überprüfung der Messung erforderlichen Messunterlagen nehmen kann mit dem Ziel, die so gewonnen Daten mit Hilfe eines privaten Sachverständigen auszuwerten und auf mögliche Messfehler hin zu überprüfen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.7.2019 - 1 Rb 10 Ss 291/19).
- BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in …
Auszug aus AG Rottweil, 07.01.2021 - 3 OWi 36 Js 13946/20
Der Betroffene darf nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens gemacht werden, sondern muss vielmehr die Möglichkeit haben zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (BVerfGE 65, 171 - 174). - OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessung; Beweisverwertungsverbot
Auszug aus AG Rottweil, 07.01.2021 - 3 OWi 36 Js 13946/20
Ein Akteneinsichtsrecht besteht jedenfalls dann, wenn sich der Betroffene bereits im Verwaltungsverfahren gegenüber der Verwaltungsbehörde um die Herausgabe der Falldateien bemüht hat und im Fall der Nichtherausgabe gerichtlichen Rechtsschutz in Form eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gestellt hat (So auch: OLG Stuttgart Beschl. v. 19.9.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19). - LG Baden-Baden, 14.09.2018 - 2 Qs 104/18
Bereitstellung von Messdaten
Auszug aus AG Rottweil, 07.01.2021 - 3 OWi 36 Js 13946/20
Soweit Bedenken bestehen, dass Daten Dritter betroffen sind, kann diesem Schutzinteresse durch eine Anonymisierung der Daten Rechnung getragen werden (LG Baden-Baden Beschl. v. 14.9.2018-2 Qs 104/18).