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   AG Rottweil, 09.04.2001 - 4 GRI 22/01   

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https://dejure.org/2001,27606
AG Rottweil, 09.04.2001 - 4 GRI 22/01 (https://dejure.org/2001,27606)
AG Rottweil, Entscheidung vom 09.04.2001 - 4 GRI 22/01 (https://dejure.org/2001,27606)
AG Rottweil, Entscheidung vom 09. April 2001 - 4 GRI 22/01 (https://dejure.org/2001,27606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme eines in einem Reisepass in lateinischen Schriftzeichen ausgewiesenen iranischen Familiennames in einen Personenstandseintrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93

    Begriff der anderen Urkunde

    Auszug aus AG Rottweil, 09.04.2001 - 4 GRI 22/01
    Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (StAZ 1994, 42) ist ein Reisepass, indem der Name des Inhabers (auch in lateinischer Schrift) wieder gegeben ist, als eine "andere Urkunde" im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 des Übereinkommens über die Angabe vom Familiennamen und Vornamen in den Personenstandbüchern vom 13. September 1973 anzusehen.
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