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AG Rottweil, 12.04.2001 - 4 GRI 8/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Walhrecht des zu führenden Namens der Ehegatten bei Eheschließung im Inland durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 391
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Ehenamen
Auszug aus AG Rottweil, 12.04.2001 - 4 GRI 8/01
Aufgrund der Übergangsbestimmungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.1991 (StAZ 1991, 89 ff) führten die Ehegatten, für den Fall, dass sie keine Bestimmung des Familiennamens nach § 1355 Abs. 2 BGB getroffen haben, weiterhin den bei ihrer Eheschließung geführten Familiennamen, d.h. für die Braut den Familiennamen "M.