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AG Rottweil, 28.11.2018 - 5 C 224/18 |
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- LG Paderborn, 01.12.1998 - 2 O 389/98
Auszug aus AG Rottweil, 28.11.2018 - 5 C 224/18
Bei der fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten ohne Nachweis der tatsächlichen Reparatur soll der Geschädigte so gestellt werden, wie er gestanden hätte, wenn er die Reparatur in einer Vertragswerkstatt hätte vornehmen lassen (vgl. LG Paderborn Urt. v. 1 12.1998 - 2 O 389/98).Die geltend gemachten Verbringungskosten sind im Rahmen der fiktiven Abrechnung ersatzfähig (vgl. LG Paderborn Urt. v. 1.12.1998 - 2 O 389/98; AG Dortmund, Urteil vom 31.01.2014 - 436 C 1027/13 m.w.N.).
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12
Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere …
Auszug aus AG Rottweil, 28.11.2018 - 5 C 224/18
Auch bei der fiktiven Abrechnung ist der Geschädigte auf die kostengünstigere Reparaturmöglichkeit beschränkt, wenn der Schädiger die Erforderlichkeit der Höhe der Aufwendungen bestreitet und ihm ein entsprechender Nachweis gelingt (vgl. BGH, Urteil vom 14.5.2013 - VI ZR 320/12). - AG Dortmund, 31.01.2014 - 436 C 1027/13
Beilackierung von Karosserieteilen nach Verkehrsunfall ersatzfähig
Auszug aus AG Rottweil, 28.11.2018 - 5 C 224/18
Die geltend gemachten Verbringungskosten sind im Rahmen der fiktiven Abrechnung ersatzfähig (…vgl. LG Paderborn Urt. v. 1.12.1998 - 2 O 389/98; AG Dortmund, Urteil vom 31.01.2014 - 436 C 1027/13 m.w.N.).