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   AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16   

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https://dejure.org/2018,37779
AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16 (https://dejure.org/2018,37779)
AG Rottweil, Entscheidung vom 30.01.2018 - 2 C 102/16 (https://dejure.org/2018,37779)
AG Rottweil, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 2 C 102/16 (https://dejure.org/2018,37779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 86 VVG, § 1 Abs 2 S 1 MB/KK, § 5 Abs 2 MB/KK
    VVG, MB/KK

  • RA Kotz

    Anpruch auf bestimmtes Hörgerät bei Schwerhörigkeit und Tinnitus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Köln, 12.06.2013 - 118 C 56/12

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für Hörgeräte

    Auszug aus AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16
    Es ist nämlich nicht die Aufgabe des Sachverständigen, im Rahmen der Überprüfung einer Übermaßbehandlung den Kläger auf andere Hörgeräte umfassend zu testen (vgl. AG Köln, Urteil vom 12.06.2013 Az. 118 C 56/12).
  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in

    Auszug aus AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16
    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis liegt daher auch vor, wenn eine Verbindlichkeit noch nicht entstanden, aber für ihren späteren Eintritt der Grund in der Art gelegt ist, dass die Entstehung der Verbindlichkeit nur vom Eintritt weiterer Umstände oder dem Zeitablauf abhängt (vgl. BGH NJW-RR 2005, 637).
  • LG Göttingen, 20.11.2014 - 9 S 16/11

    Kein Aufwendungsersatz für die Mehrkosten einer Hörgeräteversorgung durch die

    Auszug aus AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16
    Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit ist aber nach Auffassung des erkennenden Gerichts - entgegen der Auffassung der Beklagten - sowohl die soziale als auch die berufliche Situation des Klägers im Rahmen der Beurteilung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des LG Göttingen vom 20.11.2014 Az. 9 S 16/11, juris Rn. 13 m. w. N., u.a. auf Rogler, juris PR-Versicherungsrecht 1/14 Anmerkung 3; AG Aachen, Urteil vom 08.11.2012, 105 C 1/12 Rn. 21: entgegen LG Düsseldorf, VersR 2013, 1255).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 159/11

    Erbbaurechtsvertrag: Voraussetzungen einer Erbbauzinsanpassung nach der

    Auszug aus AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16
    Dabei kann sich das Feststellungsbegehren auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht, insbesondere auch auf einen streitigen Teil des Vertragsinhaltes beschränken (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 1223).
  • LG Düsseldorf, 22.03.2013 - 20 S 27/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Anschaffung von Hörgeräten in der

    Auszug aus AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16
    Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit ist aber nach Auffassung des erkennenden Gerichts - entgegen der Auffassung der Beklagten - sowohl die soziale als auch die berufliche Situation des Klägers im Rahmen der Beurteilung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des LG Göttingen vom 20.11.2014 Az. 9 S 16/11, juris Rn. 13 m. w. N., u.a. auf Rogler, juris PR-Versicherungsrecht 1/14 Anmerkung 3; AG Aachen, Urteil vom 08.11.2012, 105 C 1/12 Rn. 21: entgegen LG Düsseldorf, VersR 2013, 1255).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16
    Das Erforderlichkeitsmerkmal soll den Versicherer davor schützen, Kosten für überflüssige oder nicht ausreichende Behandlungen tragen zu müssen (BGH VersR 2005, 1673; Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 5. Aufl. 2015, § 5 MB/KK, Rn. 90 ff.).
  • AG Aachen, 08.11.2012 - 105 C 1/12

    Erstattung von Kosten für Hörhilfen auf Grundlage eines privaten

    Auszug aus AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16
    Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit ist aber nach Auffassung des erkennenden Gerichts - entgegen der Auffassung der Beklagten - sowohl die soziale als auch die berufliche Situation des Klägers im Rahmen der Beurteilung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des LG Göttingen vom 20.11.2014 Az. 9 S 16/11, juris Rn. 13 m. w. N., u.a. auf Rogler, juris PR-Versicherungsrecht 1/14 Anmerkung 3; AG Aachen, Urteil vom 08.11.2012, 105 C 1/12 Rn. 21: entgegen LG Düsseldorf, VersR 2013, 1255).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16
    Letztere kann im Regelfall bejaht werden, wenn eine anerkannte Behandlungsmethode angewendet wird, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zu lindern (BGH VersR 1996, 1224 f).
  • BGH, 22.04.2015 - IV ZR 419/13

    Private Krankheitskostenversicherung: Grenzen der Erstattungspflicht von Kosten

    Auszug aus AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16
    Lediglich dem persönlichen Komfort dienen dagegen grundsätzlich Komponenten zum Ausgleich des Raumklangs (Sound Recover), des Telefonieren mit beiden Ohren (Duofon), Bluetooth- Funktionen oder eine automatische Programmverwaltung (vgl. Bach/Moser, a.a.O., § 5 MK/KK, Rn. 120; BGH Urteil vom 22.04.2015 - IV ZR 419/13).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus AG Rottweil, 30.01.2018 - 2 C 102/16
    Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer wie fundierter Vorgehensweise das zu Grunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet (vgl. BGH VersR 2003, 581, 584).
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