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   AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13 - 1 Ls jug   

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https://dejure.org/2013,38593
AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13 - 1 Ls jug (https://dejure.org/2013,38593)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 05.12.2013 - 781 Js 21801/13 - 1 Ls jug (https://dejure.org/2013,38593)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 781 Js 21801/13 - 1 Ls jug (https://dejure.org/2013,38593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • strafrechtsiegen.de

    Jugendstrafverfahren: Unerlaubter Einfuhr Betäubungsmittel

  • Justiz Thüringen

    § 17 Abs 2 JGG, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an die Beurteilung der Schwere der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2014, 744
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 07.10.2004 - 3 StR 136/04

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld: Tatunrecht,

    Auszug aus AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
    Denn die Schwere der Schuld im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG ist nicht abstrakt nach dem verwirklichten Tatbestand meßbar, sondern jeweils nur in Beziehung zu einer bestimmten Tat zu erfassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schwere der Schuld 3).
  • OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05

    Jugendstrafe; Schwere der Schuld; Erziehungsgedanke

    Auszug aus AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
    Allgemein gilt, daß von dem Verbrechenscharakter der Tat nach Erwachsenenstrafrecht nicht bereits auf eine Schwere der Schuld geschlossen werden darf (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245, 246; M/R/T/W-Laue, JGG, 1. Aufl., § 17 Rn. 25).
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    Auszug aus AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
    Der Grenzwert der nicht geringen Menge für Methamphetamin beträgt 5 g Methamphetamin-Base (BGHSt 53, 89, 95; K/P/V-Patzak, BtMG, 7. Aufl., § 29 a Rn. 83), so daß die Tatbeteiligten das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfüllt haben.
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Auszug aus AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und auf das Maß der persönlichen Schuld gezogen werden können (BGHSt 16, 261, 263; BGH, NStZ-RR 2001, 215, 216).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
    Da der Angeklagte als Schüler über keine eigenen Einkünfte verfügt und weil die Kostenentscheidung nicht der Unterstützung von Strafzwecken dient (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 224), wurde von der Auferlegung der Kosten und gerichtlichen Auslagen abgesehen.
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11

    Bemessung der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszwecks; Schwere der Schuld;

    Auszug aus AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
    Diese ermißt sich aus dem Gewicht der Tat und der persönlichkeitsbegründenden Beziehung des Täters zu dieser (BGH, StV 2013, 34, 35).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 42/06

    Strafzumessung (Darlegungsobliegenheiten; bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Auszug aus AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
    Für den Angeklagten sprach ferner, daß infolge der Sicherstellung der Betäubungsmittel die mit dem Rauschgift verbundene Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung nicht eintreten konnte (vgl. BGH, NStZ 2004, 694; BGH, Beschl. v. 28.03.2006 - 4 StR 42/06).
  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter

    Auszug aus AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
    Jedoch kommt bei der Beurteilung der Schuldschwere dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat keine selbständige Bedeutung zu (BGH, StV 1994, 598, 599; BGH, StV 1998, 336).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der

    Auszug aus AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
    Jedoch kommt bei der Beurteilung der Schuldschwere dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat keine selbständige Bedeutung zu (BGH, StV 1994, 598, 599; BGH, StV 1998, 336).
  • BGH, 23.07.1991 - 1 StR 287/91

    Zurechnung der Rauschgiftmenge bei Mittätern

    Auszug aus AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
    Daraus folgt aber zugleich, daß unter dem Gesichtspunkt des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG jedem von ihnen die ganze bei der gemeinsam geplanten und durchgeführten Einkaufsfahrt zum Zwecke des jeweiligen Weiterverkaufs auf eigene Rechnung eingeführte Rauschgiftmenge, an der sie bis zur geplanten Aufteilung gemeinsam Besitz hatten, zuzurechnen ist (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 nicht geringe Menge 6; BGH, NStZ-RR 2003, 57, 58).
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

  • OLG Köln, 22.03.1991 - Ss 372/90
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 404/03

    Strafzumessung (bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Wirkstoffgehalt,

  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 352/90

    Minder schwerer Fall - Gesamtbetrachtung - Würdigung aller Umstände - Wertung -

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

  • BGH, 21.03.2012 - 4 StR 29/12

    Zurücktreten der Strafbarkeit wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln hinter dem

  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

  • BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00

    Tatbestand des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 509/94

    Nichterreichen des Fluchtfahrzeugs - Gefangenenmeuterei, §§ 121 Abs. 3 Nr. 1, 22,

  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abgabe an Minderjährige; Überlassen;

  • BGH, 04.11.1987 - 3 StR 482/87

    Beibehaltung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht -

  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 60/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Kognitionspflicht

  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 22/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90

    Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10

    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

    "Erforderlich" ist nach dem Sinn des Gesetzes die wegen Schwere der Schuld zu verhängende Jugendstrafe nur dann, wenn bei Berücksichtigung der Tat einerseits, des Entwicklungsstands des Täters andererseits, ein Absehen von Strafe zu Gunsten von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln, die auch "ahndende" Funktion haben, in unerträglichem Widerspruch zum allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl stehen würde (AG Rudolstadt, StV 2014, 744, 745; Schaffstein/Beulke/Swoboda, Jugendstrafrecht, 15. Aufl., Rn. 457; M/R/S-Schöch, Jugendstrafrecht, 3. Aufl., § 11 Rn. 12).
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