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   AG Rudolstadt, 06.01.2011 - 3 C 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42201
AG Rudolstadt, 06.01.2011 - 3 C 44/10 (https://dejure.org/2011,42201)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 06.01.2011 - 3 C 44/10 (https://dejure.org/2011,42201)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - 3 C 44/10 (https://dejure.org/2011,42201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer beim Autokauf eine Unternehmereigenschaft vortäuscht, muss Gewährleistungsausschluss hinnehmen!

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Regeln über Verbrauchsgüterkauf nicht anwendbar, wenn der Käufer über seine Verbrauchereigenschaft täuscht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04

    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.01.2011 - 3 C 44/10
    Dies gilt jedoch dann nicht, wie der Beklagtenvertreter zu Recht ausgeführt hat, wenn der Verbraucher den Unternehmer bewusst über seine Verbrauchereigenschaft täuscht, sich als Unternehmer ausgibt und wahrheitswidrig vorspiegelt, das Fahrzeug für gewerbliche statt für private Zwecke erwerben zu wollen ( BGH , Urt . v. 22.12.2004 - VIII ZR 91/04, NJW 2005, 1045).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.01.2011 - 3 C 44/10
    Wird jemand als unberechtigter Schuldner mit einer nicht bestehenden Forderung konfrontiert, oder entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, dann kommen als Anspruchsgrundlage für einen Ersatzanspruch regelmäßig culpa in contrahendo , positive Vertragsverletzungen (jetzt §§ 280, 311 BGB) oder deliktische Vorschriften in Betracht ( BGH , Urt . v. 12.12.2006 - VI ZR 224/05, juris).
  • OLG Celle, 04.04.2007 - 7 U 193/06

    Verbrauchsgüterkauf bei sowohl gewerblicher wie auch privater Nutzung der

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.01.2011 - 3 C 44/10
    Ob ein Kaufgegenstand zu privaten oder unternehmerischen Zwecken erworben wird, ist nach den äußeren Umständen, dem Auftreten des Käufers und vor allem dem Gegenstand und Inhalt des Kaufvertrags zu ermitteln ( OLG Celle, ZGS 2007, 354).
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