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   AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12 - 1 Ls   

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AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12 - 1 Ls (https://dejure.org/2015,23911)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 06.08.2015 - 110 Js 23490/12 - 1 Ls (https://dejure.org/2015,23911)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 06. August 2015 - 110 Js 23490/12 - 1 Ls (https://dejure.org/2015,23911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit eines Tatgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 10.06.1999 - 1 Ss 419/98
    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
    Bei der erforderlichen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände, die Rückschlüsse auf ihr künftiges Verhalten erlauben, kam hier insbesondere dem Umstand gewichtige Bedeutung zu, daß für die Angeklagten, welche zuvor noch keinem Freiheitsentzug ausgesetzt waren, die wegen des anhängigen Verfahrens erlittene Untersuchungshaft, die einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) darstellte, mit einem der Strafhaft gleichkommenden nachhaltigen Warneffekt verbunden war, der bei der Prognose in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH, StV 1995, 414, 415), weil von einem "Erstverbüßer" allgemein erwartet werden kann, daß das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (vgl. KG, StV 1999, 605), weshalb in Zukunft mit einer die Strafgesetze allgemein, also nicht nur für die Dauer der festgesetzten Bewährungszeit (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 22; BayObLG VRS 62, 37, 38), respektierenden Lebensführung der Angeklagten zu rechnen ist.
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 231/97

    Verurteilung zu tateinheitlich begangener Vorsatztat und Fahrlässigkeitstat bei

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
    Tateinheit zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung bei einer gegen ein und dieselbe Person durch eine Handlung verübten Tat ist ausgeschlossen (BGH, NStZ 1997, 493; SK StGB-Wolters, 8. Aufl., § 229 Rn. 6).
  • BGH, 07.01.1992 - 1 StR 599/91

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
    Bei der erforderlichen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände, die Rückschlüsse auf ihr künftiges Verhalten erlauben, kam hier insbesondere dem Umstand gewichtige Bedeutung zu, daß für die Angeklagten, welche zuvor noch keinem Freiheitsentzug ausgesetzt waren, die wegen des anhängigen Verfahrens erlittene Untersuchungshaft, die einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) darstellte, mit einem der Strafhaft gleichkommenden nachhaltigen Warneffekt verbunden war, der bei der Prognose in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH, StV 1995, 414, 415), weil von einem "Erstverbüßer" allgemein erwartet werden kann, daß das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (vgl. KG, StV 1999, 605), weshalb in Zukunft mit einer die Strafgesetze allgemein, also nicht nur für die Dauer der festgesetzten Bewährungszeit (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 22; BayObLG VRS 62, 37, 38), respektierenden Lebensführung der Angeklagten zu rechnen ist.
  • BGH, 24.02.2011 - 4 StR 488/10

    Aussage gegen Aussage ist ein Grund für eine besondere Glaubwürdigkeitsprüfung

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
    Ein Härteausgleich wegen der einbeziehungsfähigen, aber bereits durch vollständige Bezahlung vollstreckten Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts - Strafrichter - Rudolstadt vom 24.07.2013 war nicht veranlaßt (vgl. BGH, NStZ 2011, 283, 284; BGH, Beschl. v. 24.02.2011 - 4 StR 488/10).
  • BayObLG, 16.10.1981 - RReg. 1 St 324/81
    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
    Bei der erforderlichen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände, die Rückschlüsse auf ihr künftiges Verhalten erlauben, kam hier insbesondere dem Umstand gewichtige Bedeutung zu, daß für die Angeklagten, welche zuvor noch keinem Freiheitsentzug ausgesetzt waren, die wegen des anhängigen Verfahrens erlittene Untersuchungshaft, die einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) darstellte, mit einem der Strafhaft gleichkommenden nachhaltigen Warneffekt verbunden war, der bei der Prognose in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH, StV 1995, 414, 415), weil von einem "Erstverbüßer" allgemein erwartet werden kann, daß das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (vgl. KG, StV 1999, 605), weshalb in Zukunft mit einer die Strafgesetze allgemein, also nicht nur für die Dauer der festgesetzten Bewährungszeit (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 22; BayObLG VRS 62, 37, 38), respektierenden Lebensführung der Angeklagten zu rechnen ist.
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
    Gemeinschaftlich wird eine Körperverletzung begangen, wenn mindestens zwei Personen, die im Verhältnis der Mittäterschaft oder Teilnahme zueinander stehen, bei ihrer Ausführung einverständlich zusammenwirken und so die Gefährlichkeit des Angriffs für das Opfer bewußt in einer Weise erhöhen, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist (vgl. BGHSt 47, 383, 387; BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4 Gemeinschaftlich 4), indem der Geschädigte durch die Zahl der Angreifer eingeschüchtert oder in seinen Verteidigungs- oder Fluchtmöglichkeiten eingeschränkt wird.
  • BGH, 13.08.1997 - 2 StR 363/97

    Zustellung eines Urteils im Wege der Ersatzzustellung - Verhältnis der

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
    Für die Bejahung einer günstigen Prognose ist vielmehr ausreichend, daß die Wahrscheinlichkeit künftig straffreien Verhaltens größer einzuschätzen ist als die Möglichkeit neuer Straftaten (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 30; BGH, NStZ-RR 2005, 38; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 Rn. 12; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 56 Rn. 8).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
    Für die Bejahung einer günstigen Prognose ist vielmehr ausreichend, daß die Wahrscheinlichkeit künftig straffreien Verhaltens größer einzuschätzen ist als die Möglichkeit neuer Straftaten (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 30; BGH, NStZ-RR 2005, 38; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 Rn. 12; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 56 Rn. 8).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
    Ein Härteausgleich wegen der einbeziehungsfähigen, aber bereits durch vollständige Bezahlung vollstreckten Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts - Strafrichter - Rudolstadt vom 24.07.2013 war nicht veranlaßt (vgl. BGH, NStZ 2011, 283, 284; BGH, Beschl. v. 24.02.2011 - 4 StR 488/10).
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11

    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei

    Auszug aus AG Rudolstadt, 06.08.2015 - 110 Js 23490/12
    Die bloße Anwesenheit einer weiteren Person, die sich rein passiv verhält, als psychische Beihilfe genügt dagegen zur Erfüllung dieses Qualifikationstatbestandes noch nicht (BGH, Urt. v. 20.03.2012 - 1 StR 447/11; BGH, Beschl. v. 21.07.2015 - 3 StR 261/15; von Heintschel-Heinegg-Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 38; MK StGB-Hardtung, 2. Aufl., § 224 Rn. 34; A/W/H/H-Hilgendorf, Strafrecht Besonderer Teil, 3. Aufl., § 6 Rn. 56).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 261/15

    Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehung bei der gefährlichen

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