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   AG Rudolstadt, 23.01.2002 - 2 C 139/99   

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https://dejure.org/2002,10372
AG Rudolstadt, 23.01.2002 - 2 C 139/99 (https://dejure.org/2002,10372)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 23.01.2002 - 2 C 139/99 (https://dejure.org/2002,10372)
AG Rudolstadt, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 2 C 139/99 (https://dejure.org/2002,10372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Minderung der Miete wegen Feuchtigkeitsschäden; Folgen der Kenntnis des Mieters von Schimmelbildung auf den Wänden der Wohnung; Ausschluss des Rechts zur Mietminderung wegen längerer vorbehaltloser Zahlung der Miete ; Auswirkungen eines Baumangels ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Minderung trotz vorbehaltloser Mietzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 536 Abs. 1 S. 1; BGB § 536b
    Rechtsfolgen vorbehaltloser Zahlung der Miete

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 877
  • NZM 2002, 163
  • NZM 2002, 504 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des

    Auszug aus AG Rudolstadt, 23.01.2002 - 2 C 139/99
    Die Rechtssprechung hat in diesem Fall bislang für das geltende Recht § 539 BGB analog angewendet (vgl. BGH NJW-RR 1992 Seite 267; NJW 1997 Seite 2674).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90

    Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau

    Auszug aus AG Rudolstadt, 23.01.2002 - 2 C 139/99
    Die Rechtssprechung hat in diesem Fall bislang für das geltende Recht § 539 BGB analog angewendet (vgl. BGH NJW-RR 1992 Seite 267; NJW 1997 Seite 2674).
  • OLG Köln, 30.07.2003 - 2 U 103/99

    Feststellungsklage zur Mietminderung bei falscher Flächenberechnung

    Der Kläger hat die Minderung auch nicht verwirkt, da er sie, wie sich auch aus den erwähnten Schreiben der Beklagten vom 3. Februar 1998 ergibt, bereits Ende Januar 1998 durch Anwaltsschreiben gegenüber der Beklagten geltend gemacht hat und damit jedenfalls vor Ablauf der insoweit nach der Rechtsprechung zu § 539 BGB a. F. allenfalls in Betracht kommenden 6-Monatsfrist (vgl. dazu etwa OLG Naumburg, NZM 2002, 251; AG Rudolstadt, NZM 2002, 163 je m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2002 - 11 S 79/02

    Keine Minderung bei vorbehaltloser Weiterzahlung der Miete

    Gegen eine entsprechenden Anwendung des § 536 b BGB n.F. auf die Fälle nachträglicher Mängelkenntnis wird im wesentlichen auf die Entstehungsgeschichte des § 536 b BGB n.F. und seine amtliche Begründung abgestellt, die eine Fortgeltung der älteren Rechtsprechung zu § 539 BGB a.F. verneint und eine abschließende Regelung in den §§ 536 c, 242, 814 BGB sieht, weshalb die für eine Analogie notwendige planwidrige Regelungslücke fehle (vgl. etwa Blank/Börstinghaus, Neues Mietrecht, § 536 b BGB, Rn. 8; Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, § 536 b BGB, Rn. 12 f.; Wichert, ZMR 2002, 115 m.w.N. in Fußnote 12; ders., ZMR 2001, 262; Wiek, Gewerbemiete und Teileigentum [GuT] 2002, 67; Lützenkirchen, Neue Mietrechtspraxis, Rn. 583; ders. WuM 2002, 187 f.; AG Rudolstadt, NZM 2002, 163).
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