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   AG Saalfeld, 07.03.2005 - 630 Js 23573/04 2 Ds jug   

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AG Saalfeld, 07.03.2005 - 630 Js 23573/04 2 Ds jug (https://dejure.org/2005,23950)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 07.03.2005 - 630 Js 23573/04 2 Ds jug (https://dejure.org/2005,23950)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 07. März 2005 - 630 Js 23573/04 2 Ds jug (https://dejure.org/2005,23950)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 656
  • StV 2005, 261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 2a Ss 75/99

    Annahme eines minderschweren Falls bei Straftaten gegen das BtMG bei Einsatz

    Auszug aus AG Saalfeld, 07.03.2005 - 630 Js 23573/04
    Das Akteneinsichtsrecht nach § 406 e Abs. 1 StPO findet zwar grundsätzlich auch in Verfahren gegen Jugendliche Anwendung (vgl. Dähn, Festschrift für Lenckner, S. 671, 679; a. A. Eisenberg, NStZ 1999, 281, 285).
  • LG Dortmund, 28.07.1994 - KLs 2 Js 1657/93
    Auszug aus AG Saalfeld, 07.03.2005 - 630 Js 23573/04
    Vielmehr ist dem Verletzten, der in der Hauptverhandlung als Zeuge gehört werden soll, bis zu seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung regelmäßig die Akteneinsicht zu versagen (vgl. HK StPO-Kurth, 3. Aufl., § 406 e Rn. 10; KMR-Stöckel, StPO, 8. Aufl., § 406 e Rn. 14; Neuhaus, StraFo 1996, 27, 28; Riedel/Wallau, NStZ 2003, 393, 399).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1991 - V 21/88
    Auszug aus AG Saalfeld, 07.03.2005 - 630 Js 23573/04
    Angesichts der vom Gesetz bestimmten niedrigen Schwelle des Versagungsgrundes der Gefährdung des Untersuchungszwecks darf demzufolge nicht gefordert werden, es müsse erkennbar sein, zumindest aber müßten Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Zeuge (Verletzte) mit Hilfe der Akteneinsicht für die Hauptverhandlung "präpariert" werden soll (so aber OLG Düsseldorf, StV 1991, 202).
  • AG Rudolstadt, 21.08.2013 - 760 Js 4348/13

    Zeugenbeistand: Akteneinsichtsrecht bei Fehlen eines Geständnisses

    Außerdem ist für die Glaubhaftigkeit die Übereinstimmung mit anderen Zeugenaussagen und Sachindizien wichtig, diese Wahrheitskriterien stehen aber nur bei Unkenntnis des Zeugen vom Akteninhalt zur Verfügung (AG Saalfeld, NStZ 2005, 656; Pfordte, Festschrift für Egon Müller, S. 551, 566).
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