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   AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04 2 Ds jug   

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AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04 2 Ds jug (https://dejure.org/2004,20711)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 11.08.2004 - 651 Js 18343/04 2 Ds jug (https://dejure.org/2004,20711)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 11. August 2004 - 651 Js 18343/04 2 Ds jug (https://dejure.org/2004,20711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Eröffnung von Hauptverfahren wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Fehlende Wahrscheinlichkeit der Verurteilung aus Beweisgesichtspunkten; Tateinheit von unerlaubtem Erwerb und unerlaubtem Veräußern von Betäubungsmitteln; Polizeiliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 320
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96

    Betäubungsmittel - Veräußerung - Gerignge Menge - Bewertungseinheit

    Auszug aus AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04
    Dies gilt unabhängig davon, dass die rechtliche Beurteilung des angeklagten Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft sich als unzutreffend erweist, da in einem Fall, in dem der Täter Betäubungsmittel in einem Vorgang teils zum Weiterverkauf und teils zum Eigenverbrauch erworben hat, nicht unerlaubtes Handeltreiben hinsichtlich der erworbenen Gesamtmenge, sondern unerlaubtes Handeltreiben bezüglich der Handelsmenge in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb bezüglich der Eigenverbrauchsmenge gegeben ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5) und weil der Verkauf von Betäubungsmitteln zum Selbstkostenpreis nicht den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens, sondern den des unerlaubten Veräußerns von Betäubungsmitteln erfüllt, sodass das Verhalten des Angeschuldigten rechtlich zutreffend als unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Veräußern von Betäubungsmitteln zu beurteilen wäre (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 49, 50) [BGH 04.09.1996 - 3 StR 355/96] .
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04
    Jedoch ist die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, wenn (bei Fehlen anderer Beweise) sicher zu erwarten ist, dass ein zeugnisverweigerungsberechtigter Zeuge, auf dessen polizeiliche Aussage sich die Anklage maßgeblich stützt, in der Hauptverhandlung von seinem Weigerungsrecht Gebrauch machen wird (vgl. KK StPO-Tolksdorf, 5. Aufl., § 203 Rn. 5) und die Einführung seiner Aussage aus dem Ermittlungsverfahren wegen § 252 StPO , der - über seinen Wortlaut hinaus - als umfassendes Verwertungsverbot aufzufassen ist, das jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen, insbesondere die Vernehmung von Verhörspersonen, ausschließt (vgl. BGHSt 45, 203, 205) [BGH 23.09.1999 - 4 StR 189/99] , nicht möglich sein wird (vgl. LR-Rieß, StPO, 25. Aufl., § 203 Rn. 14).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04
    Sein Schweigen darf auch nicht als belastendes Indiz gegen ihn gewertet werden (BGHSt 32, 140, 144) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83] .
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04
    Wegen dieses Verstoßes gegen die Hinweispflicht nach §§ 163 a Abs. 4 Satz 2, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO , der ein Beweisverwertungsverbot begründet (BGHSt 38, 214, 218) [BGH 27.02.1992 - 5 StR 190/91] , hat diese polizeiliche Aussage des Angeschuldigten, der ihrer Verwertung durch seinen Verteidiger bereits widersprochen hat, schon bei allen Entscheidungen im Zwischenverfahren unberücksichtigt zu bleiben (vgl. Tolksdorf, Festschrift für Graßhof, S. 255, 268).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04
    Hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung (BGHSt 23, 304, 306) [BGH 22.07.1970 - 3 StR 237/69] ergibt, dass auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung des Angeschuldigten in einer Hauptverhandlung mit voll gültiger Beweisaufnahme wahrscheinlich ist (vgl. BGH bei Becker, NStZ-RR 2004, 227).
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04
    Dies gilt unabhängig davon, dass die rechtliche Beurteilung des angeklagten Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft sich als unzutreffend erweist, da in einem Fall, in dem der Täter Betäubungsmittel in einem Vorgang teils zum Weiterverkauf und teils zum Eigenverbrauch erworben hat, nicht unerlaubtes Handeltreiben hinsichtlich der erworbenen Gesamtmenge, sondern unerlaubtes Handeltreiben bezüglich der Handelsmenge in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb bezüglich der Eigenverbrauchsmenge gegeben ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5) und weil der Verkauf von Betäubungsmitteln zum Selbstkostenpreis nicht den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens, sondern den des unerlaubten Veräußerns von Betäubungsmitteln erfüllt, sodass das Verhalten des Angeschuldigten rechtlich zutreffend als unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Veräußern von Betäubungsmitteln zu beurteilen wäre (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 49, 50) [BGH 04.09.1996 - 3 StR 355/96] .
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