Rechtsprechung
AG Saalfeld, 12.04.2005 - 635 Js 30684/04 - 2 Ds jug |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung zwischen Wohnungseinbruchdiebstahl und einem besonders schweren Fall des Diebstahls bei Nachschlüsseldiebstahl aus einer leer stehenden Wohnung; Definition der Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Restriktive Auslegung des Wohnungsbegriffs in § 244 Abs. 1 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2005, 613
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Saalfeld, 27.01.2004 - 675 Js 15258/03
Auszug aus AG Saalfeld, 12.04.2005 - 635 Js 30684/04
Die verfassungsrechtlich gebotene materiell-inhaltliche Proportionalität von Unrechtsgehalt und Strafe verlangt vielmehr eine Beschränkung des Tatbestandes auf solche Taten, die neben der Eigentumsverletzung durch einen massiven Einbruch in die personale Sphäre des Opfers gekennzeichnet sind, weshalb der Begriff der Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB einer restriktiven Auslegung bedarf (vgl. AG Saalfeld, NStZ-RR 2004, 141 [AG Saalfeld 27.01.2004 - 675 Js 15 258/03 Dsjug];… Krey/Hellmann, Strafrecht, Besonderer Teil/2, 13. Aufl., Rn. 137 e).Weil der legitimierende Grund für die Heraushebung der "Wohnung" in dem vom Einbruchsopfer regelmäßig als besonders verletzend empfundenen Eindringen in die Intimsphäre liegt (AG Saalfeld, NStZ-RR 2004, 141 [AG Saalfeld 27.01.2004 - 675 Js 15 258/03 Dsjug];… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 244 Rn. 24 a), müssen die Räume in funktionaler Hinsicht eine nach außen abgeschirmte Privat- und Geheimsphäre, also den "Mittelpunkt privaten Lebens" bilden, was bei leer stehenden Wohnungen - unabhängig von Grund und Dauer des Leerstandes - nicht der Fall ist (vgl. Schall, Festschrift für Schreiber, S. 423.
- OLG Schleswig, 10.04.2000 - 2 Ss 366/99
Keller-Fall - Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Begriff …
Auszug aus AG Saalfeld, 12.04.2005 - 635 Js 30684/04
Einschränkungen gegenüber dem weiten Wohnungsbegriff des § 123 Abs. 1 StGB sind aber im Hinblick auf die Abschichtung des Wohnungs- und Gebäudeeinbruchdiebstahls des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB und den der Qualifikation zu Grunde liegenden Normzweck sowie angesichts der erheblichen Strafdrohung und des Ausschlusses der Geringwertigkeitsklausel angezeigt (vgl. OLG Schleswig, NStZ 2000, 479, 480 [OLG Schleswig 10.04.2000 - 2 Ss 366/99] ;… Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 244 Rn. 11;… Wessels/Hillenkamp, Strafrecht, Besonderer Teil/2, 27. Aufl., Rn. 267).