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   AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04 2 Ds jug   

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https://dejure.org/2004,19377
AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04 2 Ds jug (https://dejure.org/2004,19377)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 17.12.2004 - 630 Js 23573/04 2 Ds jug (https://dejure.org/2004,19377)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 17. Dezember 2004 - 630 Js 23573/04 2 Ds jug (https://dejure.org/2004,19377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts; Mindesterfordernis des Tatbestandes der Unterlassenen Hilfeleistung in subjektiver Hinsicht; Ausformungen des Gebots der bestmöglichen Hilfe im Rahmen dieses Tatbestandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Straftaten (Lehrer) - Unterlassene Hilfeleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1673 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 142
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1962 - 4 StR 430/62

    Unfallgeschehen - Seelischer Schock - Wirkung des rechtlichen Alkoholgenusses

    Auszug aus AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04
    Der subjektive Tatbestand des § 323 c StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus (vgl. BGH, VRS 24, 189, 191; LK-Spendel, StGB, 11. Aufl., § 323 c Rn. 142).
  • BGH, 12.01.1993 - 1 StR 792/92

    Unterlassene Hilfeleistung - Art der Hilfeleistung - Schrecksekunde

    Auszug aus AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04
    Jedoch fehlt es am Vorsatz, wenn der Hilfspflichtige glaubt, er habe das Notwendige getan, um den Unglücksfall abzuwenden (BGHR StGB § 323 c Unglücksfall 3; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 323 c Rn. 9).
  • BayObLG, 15.06.1982 - 3 St 23/81
    Auszug aus AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04
    Hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung (BGHSt 23, 304, 306 [BGH 22.07.1970 - 3 StR 237/69] ; BayObLG, NStZ 1983, 123) ergibt, dass auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung der Angeschuldigten in einer Hauptverhandlung mit voll gültiger Beweisaufnahme wahrscheinlich ist (vgl. BGH bei Becker, NStZ-RR 2004, 227; OLG Celle, NStE Nr. 5 zu § 203 StPO).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04
    Hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung (BGHSt 23, 304, 306 [BGH 22.07.1970 - 3 StR 237/69] ; BayObLG, NStZ 1983, 123) ergibt, dass auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung der Angeschuldigten in einer Hauptverhandlung mit voll gültiger Beweisaufnahme wahrscheinlich ist (vgl. BGH bei Becker, NStZ-RR 2004, 227; OLG Celle, NStE Nr. 5 zu § 203 StPO).
  • BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65

    Vernachlässigung ärztlicher Pflichten als unterlassene Hilfeleistung -

    Auszug aus AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04
    Zwar ist der Tatbestand des § 323 c StGB in objektiver Hinsicht auch dann erfüllt, wenn der Täter zwar Hilfe leistet, aber nicht die ihm zumutbare bestmögliche Hilfe (BGHSt 21, 50, 54) [BGH 22.03.1966 - StR 567/65] .
  • OLG Köln, 29.10.1985 - Ss 301/85

    Lehrerpflichten bei Klassenausflug

    Auszug aus AG Saalfeld, 17.12.2004 - 630 Js 23573/04
    Inwieweit bei einem Lehrer, dem die Amtspflicht obliegt, innerhalb des Schuldbetriebs die ihm anvertrauten minderjährigen Schüler vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren (OLG Köln, NJW 1986, 1947, 1948) [OLG Köln 29.10.1985 - Ss 301/85] , nicht nur eine Garantenpflicht besteht, während der Schulzeit strafbare Handlungen seiner Schüler zu verhindern (vgl. dazu LK-Jescheck, StGB, 11. Aufl., § 13 Rn. 42; Kühl, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Aufl., § 18 Rn. 116), sondern er auch im Übrigen Garant für das Wohlergehen der Schüler ist, sodass ein Pflichtversäumnis, das infolge Nichtzuziehung eines Arztes zur Aufrechterhaltung oder Steigerung von Schmerzzuständen führt, eine strafrechtliche Haftung wegen Körperverletzung begründet, braucht bei der gegebenen Sachlage nicht weiter untersucht zu werden, weil die angeschuldigten Lehrkräfte im vorliegenden Fall mit dem Eintritt eines solchen Erfolges nicht gerechnet haben und dieser Erfolg in seinem Endergebnis für sie auch nicht objektiv voraussehbar und vermeidbar gewesen ist.
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