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   AG Saarbrücken, 03.06.2005 - 1 WEG II 167/04   

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https://dejure.org/2005,31130
AG Saarbrücken, 03.06.2005 - 1 WEG II 167/04 (https://dejure.org/2005,31130)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.06.2005 - 1 WEG II 167/04 (https://dejure.org/2005,31130)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 1 WEG II 167/04 (https://dejure.org/2005,31130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vorlage einer Eigentümerliste gemäß den §§ 20, 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) i.V. mit dem Verwaltervertrag; Vorhalten und Aktualisieren der Eigentümerlisten als zum Aufgabenkreis des Verwalters gehörende Pflicht; Erfordernis eines besonderen Interesses der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 20, 27 WEG; § 362 BGB
    Individual-Anspruch auf Vorlage einer aktuellen Eigentümerliste durch den Verwalter

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 828
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 08.06.1984 - BReg. 2 Z 7/84
    Auszug aus AG Saarbrücken, 03.06.2005 - 1 WEG II 167/04
    Er hat das Recht zu erfahren, wer zur Wohnungseigentümergemeinschaft gehört (allgem. hierzu: BayOLG in WuM 1984, 304).
  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Auf die Anschlussbeschwerde der Antragsteller im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde werden, soweit der Antrag die Antragsgegnerin zu verpflichten, Auskunft zu erteilen über die Namen und Anschriften aller Miteigentümer der Gesamtwohnungseigentümergemeinschaft in am 19.4.2004, zurückgewiesen worden ist, der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 18.1.2006, Az. 5 T 375/05, und der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 3.6.2005, Az. 1 WEG II 167/04, aufgehoben und wird die Antragsgegnerin verpflichtet, den Antragstellern Auskunft zu erteilen über die Namen und Anschriften aller Miteigentümer der Gesamtwohnungseigentümergemeinschaft in am 19.4.2004.

    Demzufolge waren auf die Anschlussbeschwerde der Antragsteller der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 18.1.2006, Az. 5 T 375/05, und der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 3.6.2005, Az. 1 WEG II 167/04, aufzuheben und die Antragsgegnerin zu verpflichten, den Antragstellern Auskunft zu erteilen über die Namen und Anschriften aller Miteigentümer der Gesamtwohnungseigentümergemeinschaft in am 19.4.2004.

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