Rechtsprechung
AG Saarbrücken, 07.10.2016 - 36 C 348/16 (12) |
Zitiervorschläge
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 36 C 348/16 (12) (https://dejure.org/2016,33641)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- mietrechtsiegen.de
Umlagefähigkeit von Mieterwechselkosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterwechselkosten sind nicht umlagefähig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nutzerwechselkosten gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung!
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Nutzerwechselkosten keine Betriebskosten
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wichtig zu wissen für Mieter und Vermieter: Wer muss sog. Nutzerwechselkosten tragen?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieterwechselkosten sind nicht umlagefähig! (IMR 2016, 507)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 07.10.2016 - 36 C 348/16 (12)
- LG Saarbrücken, 14.11.2016 - 10 T 73/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 19/07
Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer "Nutzerwechselgebühr" in den …
Auszug aus AG Saarbrücken, 07.10.2016 - 36 C 348/16
Die einmalig entstehenden Aufwendungen beim Auszug des Mieters fallen nicht darunter und können deshalb in der Betriebskostenabrechnung nicht dem Mieter angelastet werden (allgem. : BGH, NJW 2008, 575). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus AG Saarbrücken, 07.10.2016 - 36 C 348/16
Der ursprüngliche Antrag auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen für den Zeitraum von Januar bis April 2014 war zulässig und begründet, §§ 535, 556 BGB (allgem. : BGH, NJW 2005, 1499).
- AG Münster, 12.09.2019 - 6 C 1738/19
Nutzerwechselgebühr, Betriebskosten
Die Frage ist bereits höchstrichterlich entschieden und wird von der überwiegenden Rechtsprechung einheitlich beantwortet (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2007, VIII ZR 19/07; AG Kassel, Urteil vom 08. Mai 2018 - 453 C 539/18; AG Saarbrücken, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 36 C 348/16 (12); AG Rheine…, Urteil vom 04. Februar 2009 - 14 C 445/08 -, Rn. 5, juris). - LG Saarbrücken, 14.11.2016 - 10 T 73/16
Vermieter muss Zugang, nicht Absendung der Nebenkostenabrechnung beweisen!
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 7. Oktober 2016 \u0097 36 C 348/16 (12) \u0097 wird zurückgewiesen.