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   AG Saarbrücken, 14.03.2018 - 3 C 129/17   

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https://dejure.org/2018,24715
AG Saarbrücken, 14.03.2018 - 3 C 129/17 (https://dejure.org/2018,24715)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.03.2018 - 3 C 129/17 (https://dejure.org/2018,24715)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. März 2018 - 3 C 129/17 (https://dejure.org/2018,24715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist unter einem Verteilerschlüssel "Personenmonate" zu verstehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 97/14

    Wohnraummiete: Nachvollziehbarkeit einer Betriebskostenabrechnung bei Verwendung

    Auszug aus AG Saarbrücken, 14.03.2018 - 3 C 129/17
    Auch der gewählte Umlageschlüssel - eine Umlage nach Personenmonaten - ist zwischen den Parteien als vertragsgemäß akzeptiert, und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.2014, VIII ZR 97/14).

    Es ist für den durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter ohne weitere Erläuterung ersichtlich, dass sich bei diesem Schlüssel sein Anteil an den Betriebskosten nach dem Verhältnis der in seiner Wohnung lebenden Personen zu den im abgerechneten Gebäude insgesamt wohnenden Personen bestimmt (vgl. BGH Urt. Vom 22.10.2014 - VIII ZR 97/14 - m.w.N.).

  • BGH, 08.01.2013 - VIII ZR 180/12

    Wohnraummietvertrag: Betriebskostenabrechnung bei Leerstand einzelner Wohnungen

    Auszug aus AG Saarbrücken, 14.03.2018 - 3 C 129/17
    (vgl. BGH, Beschluss v. 08.01.2013 - VIII ZR 180/12, LG Mainz, Urteil vom 08.05.2012 - 6 S 136/11, Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13.Auflage 2017, § 556a BGB RN 70 ff m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 184/12

    Wohnraummiete: Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter

    Auszug aus AG Saarbrücken, 14.03.2018 - 3 C 129/17
    Diesen Saldo konnte der Beklagte selbst errechnen (vgl. BGH, Urt. v. 06.02.2013 - VIII ZR 184/12); soweit die Abrechnung unzutreffend war, konnte sie durch das Gericht korrigiert werden.
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