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   AG Saarbrücken, 24.08.2016 - 3 C 490/15   

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https://dejure.org/2016,31408
AG Saarbrücken, 24.08.2016 - 3 C 490/15 (https://dejure.org/2016,31408)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.08.2016 - 3 C 490/15 (https://dejure.org/2016,31408)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. August 2016 - 3 C 490/15 (https://dejure.org/2016,31408)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigung ist Vermietersache!

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzung der Mängelbeseitigung durch Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung ist Vermietersache! (IMR 2017, 1017)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der

    Auszug aus AG Saarbrücken, 24.08.2016 - 3 C 490/15
    Deshalb kann der Mieter grundsätzlich keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen, wenn er den Mangel selbst beseitigt (grundlegend: BGH NJW 2008, 1216 = WuM 2008, 147 = NZM 2008, 279).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 539 Abs. 1 BGB indes nicht anwendbar, wenn der Mieter eine eigenmächtige Reparatur vornimmt, oder einen Mangel beseitigt, ohne dass die Voraussetzungen des § 536a Abs. 2 BGB vorliegen (BGH NJW 2008, 1216 = WuM 2008, 147 = NZM 2008, 279).

  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 131/09

    Zum Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters und zum Erreichen der "Opfergrenze"

    Auszug aus AG Saarbrücken, 24.08.2016 - 3 C 490/15
    In den Fällen (2) und (3) besteht das Selbstbeseitigungsrecht nur für solche Reparaturmaßnahmen, die "nach vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise nötig und zweckmäßig sind" (BGH NJW 2010, 2050 = WuM 2010, 348).
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