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AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19 |
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- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15
Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19
Auch die Freiheitsentziehung innerhalb einer Freiheitsentziehung bedarf einer gesonderten, förmlich gesetzlichen Grundlage (zuletzt: Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 502/16).Für die 5-Punkt-Fixierung bedarf es wegen der von der eigentlichen Unterbringung zu unterscheidenden weiteren Eingriffsqualität einer gesonderten gesetzlichen Ermächtigung (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 502/16).
Die Fortbewegungsfreiheit des Betroffenen wird durch die Fixierung vollständig-aufgehoben, wodurch die Freiheit über das bereits mit der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung verbundene Maß hinaus beschnitten wird (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 502/16).
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht die Anordnung einer Fixierung auf der Basis von § 19 BayUnterbrG für unzulässig erachtet (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 502/16).
Auch aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 24. Juli 2018 kann nicht gefolgert werden, dass freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutze Dritter unmittelbar auf Art. 2 Grundgesetz zu stützen wären (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15), denn ausdrücklich trifft das genannte Urteil nur eine Regelung für Baden-Württemberg und den Freistaat Bayern, zudem war diese Regelung bis Ende Juni 2019 befristet und hat damit selbst für ihren ausdrücklichen Anwendungsbereich ihre Wirkung verloren.
- OLG Saarbrücken, 27.12.1990 - Ss 40/90
Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Wahrung des Fernsprechgeheimnisses; …
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19
So ist etwa in der Vergangenheit vertreten worden, dass mangels gesetzlicher Regelung bestimmte neu aufkommende Formen der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 34 StGB gerechtfertigt werden könnten (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27. Dezember 1990 - Ss 40/90). - EGMR, 19.02.2015 - 75450/12
M.S. v. CROATIA (No. 2)
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19
Es kann dahinstehen, ob eine Fixierung einer Person, deren Freiheit entzogen worden ist, allein wegen Artikel 104 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz unzulässig ist, weil möglicherweise die Fixierung eine körperliche oder seelische Misshandlung darstellt (vgl. dazu etwa: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 19. Februar 2015 - 75450/12), denn es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage für die freiheitsentziehende Maßnahme.
- OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00
Unterbringung bei Alkoholismus - die Voraussetzungen sind genau zu prüfen
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19
Der Schutz der Rechtsgüter Dritter kann jedoch nicht auf § 1906 Abs. 4 BGB gestützt werden, selbst damit als Reflex auch eine Gefährdung des Betroffenen durch verteidigungsbereite Dritte abgewandt werden sollte (…vgl. jurisPK-BGB/Jaschinski 8. Auflage, Saarbrücken 2017, § 1906 BGB, Rdnr. 70 unter Verweis auf: OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2000 - 15 W 288/00). - AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur …
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19
Im Bereich der Abwehr einer Gefährdung der Gesundheit des Betroffenen selbst stehen landesrechtliche und betreuungsrechtliche Rechtsgrundlagen nebeneinander (…vgl. jurisPK- BGB/Jaschinski 8. Auflage, Saarbrücken 2017, § 1906 BGB, Rdnr. 11; für die Zwangsbehandlung: AG Brandenburg, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - 97 XIV 216/16 L). - EGMR, 13.01.2011 - 6587/04
Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch die nachträgliche …
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19
Ein etwaiges Gewohnheitsrecht ist als Ermächtigungsgrundlage für die freiheitsentziehende Maßnahme vor dem Hintergrund von Artikel 104 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz unzureichend, der ein "förmliches" Gesetz verlangt (vgl. dazu etwa auch: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 13. Januar 2011 -6587/04). - OLG Saarbrücken, 02.11.2018 - Vollz (Ws) 16/18
Fixierung eines Gefangenen im Strafvollzug
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19
Zwar wird vertreten, dass auch die Fesselung an Gegenstände, wie die beantragte 5-Punkt-Fixierung von einer etwaigen Ermächtigungsgrundlage für Fesselungen gedeckt sein kann (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02. November 2018 - Vollz (Ws) 16/18 für § 78 Abs. 2 Nr. 6 SLStVollzG).