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   AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18   

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AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18 (https://dejure.org/2018,51253)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 04.12.2018 - 12 Cs 132/18 (https://dejure.org/2018,51253)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 12 Cs 132/18 (https://dejure.org/2018,51253)
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  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Fahrerlaubnisentziehung wegen Fahrten unter Drogeneinfluss bei erfolgreicher Entwöhnungstherapie

 
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  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18
    Hierbei war von relativer Fahruntüchtigkeit auszugehen, da absolute Fahruntüchtigkeit zwar im Zusammenhang mit Alkoholkonsum bei Überschreiten des diesbezüglich definierten Grenzwertes angenommen werden kann, ein Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum jedoch nicht besteht und der Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Angeklagten geführt werden kann (vergleiche: Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, Rn. 39 f. zu § 316 StGB; Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Auflage 2017, Rdnr. 6 zu § 316 StGB; BGHSt 44, 219 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. März 2003- Ss 16/03 (23/03); Beschluss vom 28.10.2010 - Ss 104/2010 (141/10), jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Es reicht bereits aus, wenn die erheblichen Beeinträchtigungen des Reaktions- und Wahrnehmungsvermögens auf andere Weise, beispielsweise - wie auch hier - bei einer Polizeikontrolle im Anschluss an die Fahrt, festgestellt werden können (BGH in NJW 1999, 226, 227; BayObLG in NStZ 1997, 240, 241; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.11.2003, Az.: Ss 71/2003; Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 17.06.2005, Aktenzeichen: 8 Qs 207/04; Beschluss vom 27.10.2010, Az. 4 Qs 29/10).

  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18
    Für die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil ist maßgebend, ob der tatsächliche oder der wertenden Gehalt nach dem aus dem gesamten Inhalt der Äußerung sich ergebenden Sinn im Vordergrund steht und diese trägt (vrgl: BVerfGE 90, 248; BVerfG in NJW 1999, 2262 f.; BayObLG NStZ-RR 2002, 40 f.; Schönke/Schröder, aaO, Rn. 3 zu § 186 StGB mwN).
  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

    Auszug aus AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18
    Für die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil ist maßgebend, ob der tatsächliche oder der wertenden Gehalt nach dem aus dem gesamten Inhalt der Äußerung sich ergebenden Sinn im Vordergrund steht und diese trägt (vrgl: BVerfGE 90, 248; BVerfG in NJW 1999, 2262 f.; BayObLG NStZ-RR 2002, 40 f.; Schönke/Schröder, aaO, Rn. 3 zu § 186 StGB mwN).
  • BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96

    Beweisanzeichen für relative Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum

    Auszug aus AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18
    Es reicht bereits aus, wenn die erheblichen Beeinträchtigungen des Reaktions- und Wahrnehmungsvermögens auf andere Weise, beispielsweise - wie auch hier - bei einer Polizeikontrolle im Anschluss an die Fahrt, festgestellt werden können (BGH in NJW 1999, 226, 227; BayObLG in NStZ 1997, 240, 241; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.11.2003, Az.: Ss 71/2003; Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 17.06.2005, Aktenzeichen: 8 Qs 207/04; Beschluss vom 27.10.2010, Az. 4 Qs 29/10).
  • OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03

    Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im

    Auszug aus AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18
    Hierbei war von relativer Fahruntüchtigkeit auszugehen, da absolute Fahruntüchtigkeit zwar im Zusammenhang mit Alkoholkonsum bei Überschreiten des diesbezüglich definierten Grenzwertes angenommen werden kann, ein Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum jedoch nicht besteht und der Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Angeklagten geführt werden kann (vergleiche: Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, Rn. 39 f. zu § 316 StGB; Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Auflage 2017, Rdnr. 6 zu § 316 StGB; BGHSt 44, 219 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. März 2003- Ss 16/03 (23/03); Beschluss vom 28.10.2010 - Ss 104/2010 (141/10), jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit,

    Auszug aus AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18
    Die Gesamtbetrachtung dieser Beweisanzeichen genügt nach Überzeugung des Gerichts der Anforderung für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit, zumal sich diese physischen Symptome unmittelbar auf die Körperbeherrschung und damit auf die Fähigkeit, den komplexen Anforderungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges gerecht zu werden, auswirken (Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 27.10.2010, aaO, Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.01.2002, Az. Ss 76/01 ).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum

    Auszug aus AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18
    Hierbei war von relativer Fahruntüchtigkeit auszugehen, da absolute Fahruntüchtigkeit zwar im Zusammenhang mit Alkoholkonsum bei Überschreiten des diesbezüglich definierten Grenzwertes angenommen werden kann, ein Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum jedoch nicht besteht und der Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Angeklagten geführt werden kann (vergleiche: Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, Rn. 39 f. zu § 316 StGB; Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Auflage 2017, Rdnr. 6 zu § 316 StGB; BGHSt 44, 219 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. März 2003- Ss 16/03 (23/03); Beschluss vom 28.10.2010 - Ss 104/2010 (141/10), jeweils mit weiteren Nachweisen).
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