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   AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16   

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https://dejure.org/2016,30015
AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16 (https://dejure.org/2016,30015)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 15.06.2016 - 28 C 167/16 (https://dejure.org/2016,30015)
AG Saarlouis, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 28 C 167/16 (https://dejure.org/2016,30015)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Saarlouis verurteilt mit fragwürdiger Begründung die LVM Versicherung zur Zahlung von Sachverständigenkosten mit Urteil vom 15.6.2016 - 28 C 167/16 (70) -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Da die Haftung dem Grunde nach zwischen den Parteien nicht im Streit ist, durfte die Beklagte als Unfallgeschädigte auch einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenhöhe an seinem durch den Unfall geschädigten PKW beauftragen und vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (BGH in NJW 2014, 169, BGH Versicherungsrecht 2014, 1141).

    Nur wenn die mit dem Sachverständigen vereinbarten oder von diesem berechneten Preise für den Geschädigten erkennbar erheblich über den üblichen Preisen liegen, sind sie nicht geeignet, den erforderlichen Aufwand abzubilden (BGH Versicherungsrecht 2014, 1141).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Somit konnte sich die Klägerin bei der Beauftragung eines Sachverständigen lediglich an der vorzitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber auch an der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (Saarländisches Oberlandesgericht, 4 U 61/13, 4 U 46/14) orientieren und lag insbesondere noch nicht die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 19.12.2014 (13 S 41/13) vor, dass die Nebenkosten maßgeblich in einem Vergleich zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) bewertet.
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 13 PA 185/13

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von

    Auszug aus AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Da die Haftung dem Grunde nach zwischen den Parteien nicht im Streit ist, durfte die Beklagte als Unfallgeschädigte auch einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenhöhe an seinem durch den Unfall geschädigten PKW beauftragen und vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (BGH in NJW 2014, 169, BGH Versicherungsrecht 2014, 1141).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen

    Auszug aus AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Deshalb ist bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadenbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadenbetrachtung anzustellen, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten, sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH, a.a.O., BGHZ 115, 375, Saarländisches OLG, Urteil vom 27.11.2014, 4 U 21/14, LG Saarbrücken, NJW 2012, 3658).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Deshalb ist bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadenbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadenbetrachtung anzustellen, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten, sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH, a.a.O., BGHZ 115, 375, Saarländisches OLG, Urteil vom 27.11.2014, 4 U 21/14, LG Saarbrücken, NJW 2012, 3658).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Deshalb ist bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadenbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, eine subjektbezogene Schadenbetrachtung anzustellen, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten, sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGH, a.a.O., BGHZ 115, 375, Saarländisches OLG, Urteil vom 27.11.2014, 4 U 21/14, LG Saarbrücken, NJW 2012, 3658).
  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

    Auszug aus AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Kosten für eine ergänzende technische Stellungnahme sind nach dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 20.02.2015 (13 S 197/14) grundsätzlich erstattungsfähig.
  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    Auszug aus AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Somit konnte sich die Klägerin bei der Beauftragung eines Sachverständigen lediglich an der vorzitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber auch an der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (Saarländisches Oberlandesgericht, 4 U 61/13, 4 U 46/14) orientieren und lag insbesondere noch nicht die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 19.12.2014 (13 S 41/13) vor, dass die Nebenkosten maßgeblich in einem Vergleich zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) bewertet.
  • AG Völklingen, 03.12.2014 - 5 C 206/14
    Auszug aus AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Wird zusätzlich berücksichtigt, dass es auch unterschiedliche Entscheidungen unterinstanzlicher Saarländischer Gerichte (vgl. Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 13.10.2013, 29 C 995/14, Amtsgericht Völklingen, Urteil vom 03.02.2014, 5 C 206/14), des Landgerichts Saarbrücken einerseits und des Saarländischen Oberlandesgerichts andererseits (a.a.O.) gab, kann das Gericht unter Berücksichtigung vorstehender Umstände jedenfalls zur Zeit nicht feststellen, dass mit der Berechnung vorliegender Nebenkostenpositionen für den Geschädigten eine erkennbare Überhöhung von Kosten einherging.
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Auszug aus AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Somit konnte sich die Klägerin bei der Beauftragung eines Sachverständigen lediglich an der vorzitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber auch an der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (Saarländisches Oberlandesgericht, 4 U 61/13, 4 U 46/14) orientieren und lag insbesondere noch nicht die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 19.12.2014 (13 S 41/13) vor, dass die Nebenkosten maßgeblich in einem Vergleich zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) bewertet.
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