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   AG Schleiden/Eifel, 14.11.2017 - 9 C 29/16   

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https://dejure.org/2017,64334
AG Schleiden/Eifel, 14.11.2017 - 9 C 29/16 (https://dejure.org/2017,64334)
AG Schleiden/Eifel, Entscheidung vom 14.11.2017 - 9 C 29/16 (https://dejure.org/2017,64334)
AG Schleiden/Eifel, Entscheidung vom 14. November 2017 - 9 C 29/16 (https://dejure.org/2017,64334)
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  • BGH, 21.10.1977 - V ZR 121/75

    Berechtigung zur Benutzung einer Einfahrt zwischen zwei Wohnhäusern - Eintragung

    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 14.11.2017 - 9 C 29/16
    Belastungen der Einzelgrundstücke bleiben aber getrennt bestehen und erstrecken sich nicht auf den verbundenen Bestandteil (MüKo/ Kohler , BGB, § 890 Rn. 12-13, BGH NJW 1978, 320).
  • OLG München, 17.12.2014 - 3 U 1362/14

    Voraussetzungen eines Notwegerechts; Abgrenzung zu einem Wegerecht kraft

    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 14.11.2017 - 9 C 29/16
    Grundsätzlich kann ein Wegerecht danach durch langjährige einvernehmliche Übung als örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht (Observanz) entstehen (OLG München, Urteil vom 17.12.2014, Az. 3 U 1362/14).
  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 14.11.2017 - 9 C 29/16
    § 917 BGB regelt Wegerecht, die nicht durch dingliche oder schuldrechtliche Verträge begründet sind, abschließend (BGH NJW 2014, 311, Rn. 26 m.w.N.) Sind ihre tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, so können sie nicht mit Hilfe des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses umgangen oder erweitert werden (BGH, a.a.O.).
  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 14.11.2017 - 9 C 29/16
    Von einer anderweitigen Verbindungsmöglichkeit muss der Grundstückseigentümer auch dann Gebrauch machen, wenn sie umständlicher, weniger bequem oder kostspieliger ist als ein Notweg über das Nachbargrundstück (BGH NJW 1964, 1321).
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 14.11.2017 - 9 C 29/16
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin (Zeitmoment) bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment), und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH, NJW-RR 2006, 235, 236, Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 139/08

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Wegfalls der

    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 14.11.2017 - 9 C 29/16
    Eine Dienstbarkeit erlischt, wenn ihre Ausübung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauernd unmöglich wird (BGH, NJOZ 2009, 1585, BGH NJW 1985, 1025 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 189/83

    Bimsabbau-Pacht - § 306 f BGB <Fassung bis 31.12.01>, §§ 537 f BGB

    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 14.11.2017 - 9 C 29/16
    Eine Dienstbarkeit erlischt, wenn ihre Ausübung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauernd unmöglich wird (BGH, NJOZ 2009, 1585, BGH NJW 1985, 1025 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.1990 - V ZR 3/89

    Behandlung einer Durchfahrt zwischen zwei benachbarten Grundstücken als

    Auszug aus AG Schleiden/Eifel, 14.11.2017 - 9 C 29/16
    Der Verwirkung unterliegen dingliche Rechte nicht, wohl aber die daraus folgenden Ansprüche, weswegen keine Bedenken bestehen, auch die aus Besitz bzw. Eigentum abgeleiteten Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach §§ 862 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB dem Einwand der Verwirkung auszusetzen (BGH, NJW 1990, 2555, 2556).
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