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   AG Schleiden/Eifel, 31.05.2005 - 2 C 169/04   

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https://dejure.org/2005,18533
AG Schleiden/Eifel, 31.05.2005 - 2 C 169/04 (https://dejure.org/2005,18533)
AG Schleiden/Eifel, Entscheidung vom 31.05.2005 - 2 C 169/04 (https://dejure.org/2005,18533)
AG Schleiden/Eifel, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 2 C 169/04 (https://dejure.org/2005,18533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1232
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Voraussetzungen des Entstehens einer

    6 2. Die Entstehung der Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz - auch der reduzierten Gebühr nach der Nr. 3201 VV-RVG - setzt jedoch voraus, dass der Rechtsanwalt in Erfüllung eines ihm erteilten Prozessauftrags in der Rechtsmittelinstanz in irgendeiner Weise tätig geworden ist (Senat JurBüro 1994, 93, 94; Senatsbeschluss vom 03.04.2008 - 11 W 1133/08; Kammergericht Beschluss vom 22.09.2005 - 27 W 180/05 - RVGreport 2006, 31 mit zust. Anm. von Hansens).
  • OLG München, 02.10.2013 - 11 W 1802/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsbeklagten nach

    Die Entstehung der Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz - auch der reduzierten Gebühr nach der Nr. 3201 VV- RVG - setzt zwar voraus, dass der Rechtsanwalt in Erfüllung eines ihm erteilten Prozessauftrags in der Rechtsmittelinstanz in irgendeiner Weise tätig geworden ist (Senat JurBüro 1994, 93, 94 und JurBüro 2010, 255 ; Kammergericht Beschluss vom 22.09.2005 - 27 W 180/05 - Zusammenfassung mit zustimmender Anmerkung von Hansens im RVGreport 2006, 31).
  • LAG Sachsen, 26.10.2006 - 4 Ta 204/06

    Kostenfestsetzung

    Auch das Amtsgericht Schleiden hat mit Beschluss vom 31.05.2005 unter dem Aktenzeichen: 2 C 169/04 in einem Beschwerdeverfahren ausgeführt, dass die Terminsgebühr auch dann entsteht, wenn der Prozessbevollmächtigte bei einem rechtshängigen Verfahren mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite ein Telefonat zur Erledigung der Angelegenheit führt.
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