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   AG Schleswig, 16.11.2017 - 2 C 16/17   

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https://dejure.org/2017,68451
AG Schleswig, 16.11.2017 - 2 C 16/17 (https://dejure.org/2017,68451)
AG Schleswig, Entscheidung vom 16.11.2017 - 2 C 16/17 (https://dejure.org/2017,68451)
AG Schleswig, Entscheidung vom 16. November 2017 - 2 C 16/17 (https://dejure.org/2017,68451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme des Antrages auf Abschluss eines Saldoanerkenntnisvertrages durch fingierte Annahmeerklärung aufgrund von Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditrahmenvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93

    Unwirksamkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Kreditkartenunternehmens

    Auszug aus AG Schleswig, 16.11.2017 - 2 C 16/17
    In diesem Fall wäre die Fälligkeit des Aufwendungsersatzanspruchs bis zum Ablauf der Zahlungsfrist hinausgeschoben und eine rückwirkende Verzinsung der Erstattungsforderung unwirksam (vgl. OlG Oldenburg a.a.O. mit Verweis auf BGHZ 125, 343).
  • OLG Oldenburg, 24.05.2011 - 13 U 66/10

    Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu einem Kreditkartenvertrag mit

    Auszug aus AG Schleswig, 16.11.2017 - 2 C 16/17
    Daraus folgt ebenfalls, dass dieser Betrag Mahnkosten nicht enthalten konnte, weil eine Verzinsung ab dem Transaktionstag gerade nur deshalb möglich ist, weil die Einräumung des Kredits ausweislich der AGB als verzinsliches Darlehen gewährt wird und es sich nicht - wie sonst üblich - zunächst um einen Anspruch auf Ersatz der durch die Übernahme der Erfüllung von Verbindlichkeiten entstandenen Aufwendungen handelt (vgl. noch zu den alten AGB der Klägerin OLG Oldenburg v. 24.05.2011 MDR 2011, 929).
  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus AG Schleswig, 16.11.2017 - 2 C 16/17
    Soweit das Gericht zunächst die Auffassung vertreten hat, es fehle in dieser Bestimmung an der notwendigen Selbstverpflichtung der Klägerin, wird diese Einschätzung unter Bezugnahme auf BGH vom 28.01.2014, NJW 2014, 1441, nicht mehr aufrechterhalten, da der BGH in der dortigen Entscheidung eine gleichlautende Formulierung der AGB-Sparkassen für unproblematisch erachtet hat.
  • BGH, 25.09.2018 - XI ZB 24/18

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

    Die Beklagte wurde mit Urteil des Amtsgerichts Schleswig vom 16. November 2017 (Aktenzeichen: 2 C 16/17) verurteilt, an die Beklagte 1.851,34 EUR nebst Zinsen zu bezahlen und 32% der Kosten des dortigen Rechtsstreits zu tragen.
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