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AG Schleswig, 17.02.2006 - 6 M 1558/05 |
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Verfahrensgang
- AG Schleswig, 07.12.2005 - 6 M 1558/05
- AG Schleswig, 17.02.2006 - 6 M 1558/05
- LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
Wird zitiert von ...
- LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
Guthaben eines Schuldners auf dem Girokonto i.H.v. 1797,60 EUR ist pfandfrei; …
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Schleswig vom 07.12.2005 - 6 M 1558/05 - wird mit der Maßgabe abgeändert, dass die Pfändung des bei der Drittschuldnerin, der V.Bank, S., geführten Girokontos Nr. ...dahin beschränkt wird, dass dem Schuldner von den auf diesem Konto eingehenden Sozialleistungen (Versichertenrente, Pflegegeld und Kleidergeld der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft -GroLa- sowie die Berufsunfähigkeitsrente der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg) 1.797,60 EUR pfändungsfrei zu belassen sind.Der Gläubiger hat mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Schleswig vom 07.12.2005 (6 M 1558/05) wegen einer durch das Versäumnisurteil des Landgerichts Ulm vom 21.05.1999 (4 O 53/99) und dem dazu ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss vom 04.06.1999 titulierten Forderung in Höhe von 22.660,19 EUR in die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung des Schuldners gegen die Drittschuldnerin, insbesondere in das Girokonto Nr. ..., vollstreckt.