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AG Schleswig, 26.06.2013 - 3 C 94/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrsrechtsiegen.de
Verkehrsunfall zwischen Linksabbieger und Überholendem - Haftungsverteilung
- verkehrsunfallsiegen.de
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und Überholendem
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 09.11.2012 - 10 U 1860/12
Kollision zwischen einem Überholer und einem Linksabbieger: Voraussetzungen einer …
Auszug aus AG Schleswig, 26.06.2013 - 3 C 94/12
Vor diesem Hintergrund lag auch eine unklare Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO mit der Folge, dass der Beklagte zu 1 hätte nicht überholen dürfen, nicht vor (vgl. OLG München, Urteil v. 09.11.2012, Az.: 10 U 1860/12). - KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden …
Auszug aus AG Schleswig, 26.06.2013 - 3 C 94/12
Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichem Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem linksüberholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtsverletzung des Linksabbiegers (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.09.2009, Az.: 12 U 216/08, MDR 2010, 568 mwN - zitiert nach juris). - LG Arnsberg, 23.11.2011 - 5 S 104/11
Anforderungen an das Vertrauendürfen eines Wartepflichtigen hinsichtlich eines …
Auszug aus AG Schleswig, 26.06.2013 - 3 C 94/12
Entgegen der Auffassung des Klägers rechtfertigen auch die Entscheidungen des saarländischen OLG Saarbrücken vom 11.03.2008 (Az.: 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611 - zitiert nach juris) und des LG Arnsberg vom 23.11.2011 (Az.: 5 S 104/11, ZfSch 2012, 77 - zitiert nach juris) keine andere Entscheidung, weil die darin behandelten Fallgestaltungen mit der vorliegenden nicht vergleichbar sind. - OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 4 U 228/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem …
Auszug aus AG Schleswig, 26.06.2013 - 3 C 94/12
Entgegen der Auffassung des Klägers rechtfertigen auch die Entscheidungen des saarländischen OLG Saarbrücken vom 11.03.2008 (Az.: 4 U 228/07, NJW-RR 2008, 1611 - zitiert nach juris) und des LG Arnsberg vom 23.11.2011 (Az.: 5 S 104/11, ZfSch 2012, 77 - zitiert nach juris) keine andere Entscheidung, weil die darin behandelten Fallgestaltungen mit der vorliegenden nicht vergleichbar sind.