Rechtsprechung
AG Schmallenberg, 16.12.1999 - 3 C 232/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haltereigenschaft als Rechtsverhältnis von Erheblichkeit; Falscheintragung der Haltereigenschaft als Tathandlung zur Falschbeurkundung; Nichtigkeit einer Vereinbarung wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 134; StGB § 271
Nichtigkeit von Verträgen wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot; Vereinbarung zwischen wahrem und vorgeschobenem Kfz-Halter
Wird zitiert von ...
- LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Verkehrsunfall - Fortfall des Deckungsanspruchs gegen die Pflichtversicherung
Unterstellt der Vortrag der Beklagten zu 1) sowie die Ausführungen des ehemaligen Geschäftsführers der Beklagten zu 2) im Schreiben vom 14.04.2010 wären richtig, ist nach der überzeugenden Ansicht des Amtsgerichts Schmallenberg der Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung verwirklicht (AG Schmallenberg, Urt. v. 16.12.1999, Az.: 3 C 232/99, zitiert nach juris).