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   AG Schopfheim, 16.08.2007 - 1 C 89/07   

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https://dejure.org/2007,48011
AG Schopfheim, 16.08.2007 - 1 C 89/07 (https://dejure.org/2007,48011)
AG Schopfheim, Entscheidung vom 16.08.2007 - 1 C 89/07 (https://dejure.org/2007,48011)
AG Schopfheim, Entscheidung vom 16. August 2007 - 1 C 89/07 (https://dejure.org/2007,48011)
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  • AG Schopfheim, 19.07.2006 - 2 C 4/06
    Auszug aus AG Schopfheim, 16.08.2007 - 1 C 89/07
    Die Akte des Amtsgerichts Schopfheim 2 C 4/06 (Landgericht Waldshut-Tiengen 2 S 58/06) wurde beigezogen.

    Eine gleichgelagerte vertragliche Regelung lag bereits dem Rechtsstreit 2 C 4/06 der zweiten Abteilung des Amtsgerichts Schopfheim zur Beurteilung vor und wurde sowohl in erster wie auch in zweiter Instanz durch dasLandgericht Waldshut-Tiengen (2 S 58/06) für wirksam erachtet.

  • LG Waldshut-Tiengen, 15.03.2007 - 2 S 58/06

    Staffelmietvertrag: Die Kombination mit Kündigungsausschluss ist rechtens

    Auszug aus AG Schopfheim, 16.08.2007 - 1 C 89/07
    Die Akte des Amtsgerichts Schopfheim 2 C 4/06 (Landgericht Waldshut-Tiengen 2 S 58/06) wurde beigezogen.

    Eine gleichgelagerte vertragliche Regelung lag bereits dem Rechtsstreit 2 C 4/06 der zweiten Abteilung des Amtsgerichts Schopfheim zur Beurteilung vor und wurde sowohl in erster wie auch in zweiter Instanz durch dasLandgericht Waldshut-Tiengen (2 S 58/06) für wirksam erachtet.

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts

    Auszug aus AG Schopfheim, 16.08.2007 - 1 C 89/07
    Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs benachteiligt ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht den Mieter nicht unangemessen im Sinne von § 307 BGB , wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss des Staffelmietvertrages beträgt (BGH, Urteil vom 23.11.2005, NJW 2006, 1056 [BGH 23.11.2005 - VIII ZR 154/04] - 1059, dazu auch Börstinghaus in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9.Aufl. 2007, § 557a BGB Rdn. 59 ff. 63).
  • AG Krefeld, 25.07.1978 - 5 C 485/78
    Auszug aus AG Schopfheim, 16.08.2007 - 1 C 89/07
    Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen unter II 1. Es ist weitgehend anerkannt, dass auch eine unberechtigte Kündigung die Vertragspflichten verletzt ( LG Landau, Urteil vom 30.06.2000 Az. 1 S 269/99 zur Kündigung des Vermieters, AG Krefeld, Urteil vom 25.07.1978 Az. 5 C 485/78 zur Kündigung des Mieters).
  • LG Landau/Pfalz, 30.06.2000 - 1 S 269/99
    Auszug aus AG Schopfheim, 16.08.2007 - 1 C 89/07
    Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen unter II 1. Es ist weitgehend anerkannt, dass auch eine unberechtigte Kündigung die Vertragspflichten verletzt ( LG Landau, Urteil vom 30.06.2000 Az. 1 S 269/99 zur Kündigung des Vermieters, AG Krefeld, Urteil vom 25.07.1978 Az. 5 C 485/78 zur Kündigung des Mieters).
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