Rechtsprechung
AG Schopfheim, 25.07.2003 - 1 C 369/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Versicherung wegen Auszahlung aus einer im Wege der betrieblichen Direktversicherung abgeschlossenen Kapitallebensversicherung an die geschiedene Ehefrau als Versicherte; Verstoß gegen das Abtretungsverbot bei Zahlungsanweisung der ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 6 (Kurzinformation)
Abtretung von Ansprüchen aus betrieblicher Direktversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Frankfurt/Main, 29.06.1993 - 14 O 161/93
Auszahlung des Rückkaufswertes und des Gewinnüberschusses aus einer …
Auszug aus AG Schopfheim, 25.07.2003 - 1 C 369/02
Der Kläger hätte damit die Direktversicherung kündigen, den Auszahlungsbetrag abtreten oder an sich auszahlen lassen könne (siehe z.B. LG Frankfurt NJW-RR 1995, 162 ff.). - BGH, 15.01.1992 - XII ZR 247/90
Berücksichtigung unverfallbarer Anwartschaft aus Kapitallebensversicherung bei …
Auszug aus AG Schopfheim, 25.07.2003 - 1 C 369/02
Das unverfallbare Versorgungsanrecht des bezugsberechtigten Arbeitnehmers aus der zu seiner betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung ist jedoch in den Zugewinnausgleich einzubeziehen (BGHZ 117, 70 ff.). - OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 7 U 13/00
Zulässigkeit der Pfändung von Ansprüchen aus einer Direktversicherung
Auszug aus AG Schopfheim, 25.07.2003 - 1 C 369/02
Daher widerspricht es dem Sicherungszweck dieser Norm nicht, läuft vielmehr mit ihm konform, wenn in Bezug auf unterhalts- bzw. sonstige familienrechtliche Ausgleichsansprüche, wozu auch Zugewinnausgleichsansprüche zählen, bereits in der Anwartschaftsphase eine Befriedigungsmöglichkeit für den späteren Zeitpunkt der Anspruchsfälligkeit ermöglicht wird, wie dies vorliegend geschehen ist (OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 150ff.).