Rechtsprechung
   AG Schorndorf, 11.03.2009 - 2 C 1011/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28161
AG Schorndorf, 11.03.2009 - 2 C 1011/08 (https://dejure.org/2009,28161)
AG Schorndorf, Entscheidung vom 11.03.2009 - 2 C 1011/08 (https://dejure.org/2009,28161)
AG Schorndorf, Entscheidung vom 11. März 2009 - 2 C 1011/08 (https://dejure.org/2009,28161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wildschadenersatz: Haftung für Wildschäden an Streuobstwiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Streuobstwiese als Obstgarten i.S.d. § 32 Abs. 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG); Haftung für Wildschäden an einer Streuobstwiese im Falle von Schäden an den Bäumen selbst und Wühlschäden am Grundstück

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wildschweine zerwühlten Streuobstwiese - Landwirt erhält keinen Schadenersatz, weil er das Grundstück nicht einzäunte

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Schwarzwild

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2004 - III ZR 359/03

    Ersatzfähigkeit von Schäden im Spargelanbau

    Auszug aus AG Schorndorf, 11.03.2009 - 2 C 1011/08
    Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ziehen die darin genannten Örtlichkeiten erfahrungsgemäß Wild an, sind mithin einer erhöhten Wildschadensgefahr ausgesetzt und erfordern daher einen besonderen Schutz durch den Eigentümer, weshalb dem Ersatzpflichtigen eine so hohe Gefahr nicht zugemutet werden kann und der Schadensersatzanspruch von besonderen Schutzvorrichtungen abhängig gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2004, Az.: III ZR 359/03, abgedruckt in NJW-RR 2004, 1468).
  • AG Walsrode, 27.04.1990 - 7 C 102/90
    Auszug aus AG Schorndorf, 11.03.2009 - 2 C 1011/08
    Hierbei kommt es zudem weder auf die Größe der Obstwiese noch auf die Art der Nutzung, nämlich ob gewerbsmäßig, nur für den eigenen Bedarf oder zu Zierzwecken, an (siehe zu Freilandpflanzungen BGH a. a. O., zu Gärten AG Walsrode, Urteil vom 27. April 1990, Az.: 7 C 102/90), da in jedem dieser Fälle eine erhöhte Gefahr besteht.
  • AG Saarburg, 25.08.1992 - 5 C 266/92
    Auszug aus AG Schorndorf, 11.03.2009 - 2 C 1011/08
    Als Obstgarten im Sinne dieser Vorschrift ist auch eine Streuobstwiese anzusehen (so ebenfalls AG Saarburg, Urteil vom 25. August 1992, Az.: 5 C 266/92), um die es sich unstreitig und zudem aus den vorgelegten Lichtbildern erkennbar bei dem betroffenen Grundstück handelt.
  • LG Koblenz, 23.03.2015 - 6 S 47/15

    Verpflichtung des Jagdpächters zum Schadensersatz nach einem Wildschaden auf

    Streuobstwiesen können nicht generell unter den Begriff des Obstgartens gefasst werden (a. A. AG Schorndorf (BW), Urt. vom 10.3.2009 - 2 C 1011/08 - Schuck, § 32 BJagdG Rdn. 11, unter Berufung auf AG Saarburg, Urt. vom 25.8.1992 - 5 C 266/92 -).
  • AG Balingen, 05.01.2012 - 4 C 385/11

    Wildschadenhaftung bei Streuobstwiese

    Diese ist als Obstgarten im Sinne von § 32 Abs. 2 BJagdG anzusehen (AG Schorndorf, Urt. v. 11.03.2009, Az. 2 C 1011/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht